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Neuer Entwurf des Fluglärmgesetzes reicht nicht aus!

Viel Lärm um nichts - das wäre schön, aber das Leben ist ja bekanntlich kein Ponyhof! Das neue Fluglärmgesetz, das der Deutsche Bundestag am 14. Dezember 2006 verabschieden soll, stellt Manuela Rottmann, die Dezernentin für Umwelt und Gesundheit in Frankfurt, nicht sehr zufrieden. Ihrer Meinung nach ist „es dringend notwendig, das Fluglärmgesetz von 1971 der heutigen Fluglärmrealität anzupassen. Es muss eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die den aktuellen Anforderungen gerecht wird. Bürgerinnen und Bürger im Nahbereich von Flughäfen müssen vor den zunehmenden Belästigungen des Flugverkehrs besser geschützt werden.“


Frankfurts Umweltdezernentin beunruhigt vor allem die zur Berechnung des Fluglärms durch die so genannte „Realverteilung“ zu klein gerechneten Schutzansprüche. Die Konsequenz daraus sei: die nur bei Ostwind überflogenen Stadtteile würden schlechter gestellt, da diese Wetterlage nur zu einem Drittel des Jahres vorherrsche. Die besonders in den Sommermonaten in Frankfurt auftretenden Konflikte würden so verharmlost. Rottmann verlangt hier die Anwendung der 100/100-Regelung, bei der alle betroffenen Kommunen bei baulichen Schallschutzmaßnahmen gleich behandelt werden. Ihr Postulat lautet: „Ich fordere den Gesetzgeber dringend auf, mit einem neuen Fluglärmgesetz eine Grundlage zu schaffen, die die Menschen und nicht den Fluglärm schützt.“


Text: Pia Schütz

 
13. Dezember 2006, 00.00 Uhr
red
 
 
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