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Neuer Entwurf des Fluglärmgesetzes reicht nicht aus!
Frankfurts Umweltdezernentin beunruhigt vor allem die zur Berechnung des Fluglärms durch die so genannte „Realverteilung“ zu klein gerechneten Schutzansprüche. Die Konsequenz daraus sei: die nur bei Ostwind überflogenen Stadtteile würden schlechter gestellt, da diese Wetterlage nur zu einem Drittel des Jahres vorherrsche. Die besonders in den Sommermonaten in Frankfurt auftretenden Konflikte würden so verharmlost. Rottmann verlangt hier die Anwendung der 100/100-Regelung, bei der alle betroffenen Kommunen bei baulichen Schallschutzmaßnahmen gleich behandelt werden. Ihr Postulat lautet: „Ich fordere den Gesetzgeber dringend auf, mit einem neuen Fluglärmgesetz eine Grundlage zu schaffen, die die Menschen und nicht den Fluglärm schützt.“
Text: Pia Schütz
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