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Foto: Adobe Stock/ManuPadilla
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Neue Regeln ab Mittwoch

Hessen hebt Isolationspflicht bei Corona-Erkrankung auf

Ab Mittwoch müssen sich Corona-Infizierte in Hessen nicht mehr in Isolation begeben. Für sie gelten dann jedoch andere Schutzmaßnahmen, beispielsweise eine Maskenpflicht in Innenräumen.
Hessen hebt ab Mittwoch die Isolationspflicht für Corona-Infizierte auf. Das hat das hessische Corona-Kabinett am Dienstag mitgeteilt. Corona-Infizierten mit Krankheitssymptomen werde jedoch dringend empfohlen, die Wohnung möglichst nicht zu verlassen, um schnell wieder gesund zu werden und niemand anderen zu gefährden. Sollte sich die Situation vor allem in den hessischen Krankenhäusern wieder zuspitzen, will die Landesregierung erneut beraten und entscheiden, teilte sie weiter mit.

Mit der Aufhebung der Isolationspflicht gehen aber weitere Schutzmaßnahmen einher. Zum einen gilt für Infizierte eine Maskenpflicht in Innenräumen; unter freiem Himmel kann die Maske unter Einhaltung eines Abstands von 1,5 Metern abgesetzt werden. Zum anderen gilt für sie ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren. Die Regelung gilt sowohl für Besucher als auch für Personal. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind unter anderem Personen, die in der Einrichtung behandelt beziehungsweise betreut werden, sowie Polizei- und Rettungskräfte.

Als Grund für die Aufhebung der Isolationspflicht gibt die Landesregierung an, dass die derzeit vorherrschende Omikron-Variante BA.5 trotz ihres hohen Ansteckungsgrades aktuell nicht zu einer bedrohlichen Belastung des Gesundheitssystems führe. Außerdem gingen die Infektionszahlen seit Wochen zurück, gebe es eine wirksame Schutzimpfung, bestehe eine Basisimmunität und seien wirksame, antivirale Medikamente verfügbar. Erfahrungen aus anderen EU-Staaten zeigten, dass die Aufhebung der Isolationspflicht keine negativen Folgen gehabt hätten. „Vor diesem Hintergrund ist der vergleichsweise schwere Grundrechtseingriff einer Isolationspflicht derzeit nicht verhältnismäßig“, heißt es in der Mitteilung der Landesregierung.

Die Aufhebung der Isolation gilt ab Mittwoch auch für alle Menschen, die sich zu diesem Zeitpunkt in Isolation aufgrund der bisherigen Regelung befinden. Die Landesregierung empfiehlt jedoch weiterhin dringend, sich bei einer Infektion fünf Tage lang zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen. Die Isolation soll erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind.
 
22. November 2022, 17.45 Uhr
ez
 
 
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