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Taxifahrer nehmen Uber-Fahrer hoch
Vor dem Frankfurter Landgericht soll der Streit zwischen Uber und den Taxivereinigungen erst kommende Woche weitergehen. Derweil machen Taxifahrer Testfahrten, um Uber-Fahrer juristisch dranzukriegen.
Die Androhung einer 250.000-Euro-Strafe bei Verstoß gegen die einstweilige Verfügung ließ den Fahrdienst Uber bislang kalt. Über das Verbot und die Höhe der Strafe hatte das Landgericht Frankfurt vor knapp zwei Wochen entschieden. Die Autos aber fahren fröhlich weiter, nun ist eine neue Verhandlung für kommenden Dienstag, 16. September, angesetzt. Dieser Weg war vorhersehbar, denn die Strafe wird nur fällig, wenn Einzelfälle auch wirklich zur Anzeige gebracht werden. Etwa von Taxifahrern, Taxiverbänden oder auch Privatpersonen.
Überraschend war nun aber die Anzeige gegen einen einzelnen Uber-Fahrer. Denn bisher entstand der Eindruck, das Gericht gehe nur gegen das Unternehmen selbst vor. Ein Frankfurter Taxiunternehmer, der Mitglied im Vorstand der Taxivereinigung Frankfurt ist und mit der Genossenschaft Taxi Deutschland zusammenarbeitet, hatte eine Fahrt über die App Uberpop gebucht – und den Fahrer daraufhin angezeigt. Das Landgericht sprach am 8. September eine einstweilige Verfügung gegen den Fahrer aus. Verstößt er gegen die gerichtliche Auflage, drohen hohe Strafen. Neben einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro kann auch Bußgeld fällig werden, das bis zu 20.000 Euro betragen kann.
„An den hohen Summen sieht man, dass der deutsche Gesetzgeber das Thema außerordentlich ernst nimmt, sagte Dieter Schlenker, Vorsitzender von Taxi Deutschland. Die Genossenschaft hat auch bereits einen zweiten Uberpop-Fahrer angezeigt. In diesem Fall wurde aber noch nicht entschieden. Diese Vorgänge sind unabhängig von der einstweiligen Verfügung gegen das Unternehmen Uber. „Wer in Deutschland Personen befördern will und dies gewerblich – also mit Gewinnabsicht – tut, muss dafür eine Genehmigung haben und über einen Personenbeförderungsschein verfügen, so wie alle Taxifahrer“, so Schlenker. Und jeder Fahrer wisse ja um das Risiko, wenn er sich nicht an das Verbot halte.
Die Idee, selbst Fahrten beim Fahrdienst zu buchen und die Einzelfälle dem Gericht vorzulegen, hatte nicht nur der besagte Frankfurter Taxiunternehmer. Auch Matthias Schmidt, stellvertretender Vorsitzender des Taxiverbands Deutschland, probierte Uber persönlich aus – gemeinsam mit Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). „Er wollte genau wissen, um was da eigentlich gestritten wird“, erklärte Schmidt die Motivation der Ministers – der passenderweise auch für die digitale Infrastruktur zuständig ist. „Ich muss zugeben, an der Qualität ist überhaupt nichts auszusetzen. Der Fahrer war sehr freundlich, das Auto hochwertig“, berichtet Schmidt. Gerade das neuwertige Auto ärgere ihn aber auch. Denn ein solcher Standard sei nur möglich, wenn man auf sämtliche Abgaben verzichte. „Es kann nicht sein, dass eine ganze Branche keine Steuern zahlen muss. Wir Taxifahrer in Deutschland zahlen insgesamt 1,5 Milliarden Euro Steuern und Sozialabgaben pro Jahr.“ Er betonte auch, dass es hier nicht um ein kleines innovatives Startup-Unternehmen gehe, sondern um eine gut strukturierte Firma mit Millionenumsätzen. „Da hängt ja zum Beispiel auch die Investmentbank Goldman Sachs mit drin“, so Schmidt.
Überraschend war nun aber die Anzeige gegen einen einzelnen Uber-Fahrer. Denn bisher entstand der Eindruck, das Gericht gehe nur gegen das Unternehmen selbst vor. Ein Frankfurter Taxiunternehmer, der Mitglied im Vorstand der Taxivereinigung Frankfurt ist und mit der Genossenschaft Taxi Deutschland zusammenarbeitet, hatte eine Fahrt über die App Uberpop gebucht – und den Fahrer daraufhin angezeigt. Das Landgericht sprach am 8. September eine einstweilige Verfügung gegen den Fahrer aus. Verstößt er gegen die gerichtliche Auflage, drohen hohe Strafen. Neben einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro kann auch Bußgeld fällig werden, das bis zu 20.000 Euro betragen kann.
„An den hohen Summen sieht man, dass der deutsche Gesetzgeber das Thema außerordentlich ernst nimmt, sagte Dieter Schlenker, Vorsitzender von Taxi Deutschland. Die Genossenschaft hat auch bereits einen zweiten Uberpop-Fahrer angezeigt. In diesem Fall wurde aber noch nicht entschieden. Diese Vorgänge sind unabhängig von der einstweiligen Verfügung gegen das Unternehmen Uber. „Wer in Deutschland Personen befördern will und dies gewerblich – also mit Gewinnabsicht – tut, muss dafür eine Genehmigung haben und über einen Personenbeförderungsschein verfügen, so wie alle Taxifahrer“, so Schlenker. Und jeder Fahrer wisse ja um das Risiko, wenn er sich nicht an das Verbot halte.
Die Idee, selbst Fahrten beim Fahrdienst zu buchen und die Einzelfälle dem Gericht vorzulegen, hatte nicht nur der besagte Frankfurter Taxiunternehmer. Auch Matthias Schmidt, stellvertretender Vorsitzender des Taxiverbands Deutschland, probierte Uber persönlich aus – gemeinsam mit Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). „Er wollte genau wissen, um was da eigentlich gestritten wird“, erklärte Schmidt die Motivation der Ministers – der passenderweise auch für die digitale Infrastruktur zuständig ist. „Ich muss zugeben, an der Qualität ist überhaupt nichts auszusetzen. Der Fahrer war sehr freundlich, das Auto hochwertig“, berichtet Schmidt. Gerade das neuwertige Auto ärgere ihn aber auch. Denn ein solcher Standard sei nur möglich, wenn man auf sämtliche Abgaben verzichte. „Es kann nicht sein, dass eine ganze Branche keine Steuern zahlen muss. Wir Taxifahrer in Deutschland zahlen insgesamt 1,5 Milliarden Euro Steuern und Sozialabgaben pro Jahr.“ Er betonte auch, dass es hier nicht um ein kleines innovatives Startup-Unternehmen gehe, sondern um eine gut strukturierte Firma mit Millionenumsätzen. „Da hängt ja zum Beispiel auch die Investmentbank Goldman Sachs mit drin“, so Schmidt.
12. September 2014, 12.00 Uhr
Christina Weber
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