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Foto: picture alliance/dpa | Boris Roessler
Foto: picture alliance/dpa | Boris Roessler

Lübcke-Prozess: Tag 8

„Die Entscheidung habe ich letztendlich selbst getroffen“

Erst war er es, dann wieder nicht und nun also doch: Am Mittwoch gestand Stephan Ernst, im Juni 2019 den tödlichen Schuss auf Walter Lübcke abgegeben zu haben. Den Mitangeklagten Markus H. entlastet er mit der neuen Version aber nicht.
„Sie werden Herrn Dr. Walter Lübcke nie wiedersehen und ich übernehme dafür die Verantwortung.“ Diese Worte richtet Stephan Ernst am Mittwoch, dem achten Prozesstag, an die Familie des getöteten CDU-Politikers Walter Lübcke. Verlesen werden sie von seinem Verteidiger Mustafa Kaplan. Lange wurde gerätselt: Was wird Stephan Ernst in seiner angekündigten Einlassung sagen und wie genau wird diese Aussage ablaufen. Denn Ernst hatte bereits zwei unterschiedliche Geständnisse abgegeben: Kurz nach seiner Festnahme sagte Ernst in einem Kasseler Polizeipräsidium aus, den Mord an Walter Lübcke geplant und alleine durchgeführt zu haben. Im Januar 2020 dann die Wende – nicht er, sondern sein Freund Markus H. habe „aus Versehen“ auf Lübcke geschossen. Wie Ernst am Mittwoch mitteilt, entspricht auch diese Version der Tatnacht nicht der Wahrheit. Sie sei auf Anraten seines mittlerweile abberufenen Verteidigers Frank Hannig entstanden. Dieser habe damit den Mitangeklagten Markus H. zu einer Aussage bewegen wollen.

Bevor Stephan Ernst in seiner Einlassung schildert, was genau in der Nacht zum 2. Juni 2019 passiert ist, wolle er erklären, wie es dazu gekommen sei. „Seit ich denken kann, stand mein Vater unter Alkoholeinfluss“, liest Kaplan aus Ernsts Geständnis vor. Ernst zeichnet in seinem Geständnis das Bild eines Tyrannen: Immer wieder habe sein Vater Streitigkeiten mit ihm und seiner Mutter provoziert. Fast immer seien diese in Gewaltausbrüchen seines Vaters geendet, in denen dieser Stephan Ernst und seine Mutter brutal zusammengeschlagen habe. Bereits mit zwölf Jahren habe Ernst aus Angst vor dem Vater mit einem Messer unter dem Kopfkissen geschlafen. Sein Zuhause sei eine feindliche Umgebung für ihn gewesen, seine Kindheit eine „Hölle aus Gewalt, Jähzorn und Einsamkeit“. Gleichzeitig, so erklärt er, habe er immer die Anerkennung seines Vaters gesucht. Den Hass gegen Ausländer habe er schließlich von ihm übernommen. Es war die einzige Gemeinsamkeit zwischen ihnen.

In Markus H. hat Ernst schließlich jemand Neues gefunden, dessen Anerkennung er gesucht hat. Ernst bewunderte Markus H.: „Markus H. wurde mein Mentor. Ich war stolz, ihn überhaupt zu kennen.“ Während Kaplan diese Worte vorträgt, gibt sich Markus H. im Gerichtsaal eher belustigt als geschmeichelt und lächelt süffisant. Als Ernst schildert, wie Markus H. bei einer gemeinsamen Schießübung eine Zielscheibe mit Angela Merkels Gesicht mitbrachte, können sich Markus H. und sein Verteidiger Björn Clemens ein Lachen nicht verkneifen.

Dann werden aus den schmeichelnden Worten harte Anschuldigungen: Laut Ernst gab Markus H. den Ton an. Die Gespräche zwischen ihnen seien mit der Zeit politischer geworden; immer häufiger habe Markus H. über Waffen gesprochen und sie mit einem vermeintlich drohenden Bürgerkrieg in Verbindung gebracht. „Für mich klang das damals alles ganz logisch“, erklärte Ernst. Heute wisse er, dass H. ihn manipuliert, radikalisiert und aufgehetzt habe. „Ich habe ihm erlaubt, so mit mir umzugehen.“ Von Markus H. sei auch die Idee gekommen, zu Walter Lübcke zu fahren. Anders als Merkel, so soll es Markus H. gesagt haben, sei der Kasseler Regierungspräsident „jemand, an den man drankommen kann.“

Dann schildert Stephan Ernst in seiner Einlassung den Mord an Walter Lübcke. Diese Version ähnelt in vielen Punkten der zweiten Version, in der Ernst Markus H. beschuldigte, Walter Lübcke „aus Versehen“ erschossen zu haben. Nur ist es in der Einlassung, die sein Verteidiger am Mittwoch vorliest, nicht Markus H., der die Waffe in der Hand hält, sondern Ernst selbst. Als Lübcke sich habe aufrichten wollen und geschrien habe: „Verschwinden Sie“, habe Stephan Ernst geschossen. „Vielleicht habe ich auch nur auf so eine Reaktion des Herrn Lübcke gewartet“, schreibt Ernst in seiner Einlassung. Danach habe er sich umgedreht und Markus H. zugerufen: „Los, abhauen!“ Im Auto habe Markus H. auf ihn eingeredet: „Wir müssen pokern bis zuletzt. Wir wissen doch gar nicht, ob er tot ist.“ Entlastet ist Markus H. durch diese Version allerdings nicht. Sollte das Gericht der nun eingeführten Version von Ernst folgen, könnte die Anklage im Fall von Markus H. von Beihilfe zum Mord auf Mittäterschaft hochgestuft werden.

In seiner Einlassung wendet sich Stephan Ernst auch direkt an die Angehörigen Walter Lübckes. Die Tat werde für immer unentschuldbar sein. „Was wir getan haben, war falsch, feige und grausam.“ Mehrmals betont er, dass es ihm leid tue. Niemand solle sterben, weil er eine andere Meinung, Religion oder Herkunft habe. Am Ende seiner Einlassung geht es jedoch noch einmal um ihn selbst und es wird deutlich, was Ernst am meisten plagt. Die Trennung von seiner Frau und seinen Kindern belaste ihn sehr. Seine 16-jährige Tochter habe den Kontakt zu ihm abgebrochen. „Ich hoffe, dass sie mir irgendwann verzeiht.“

Geplant oder nicht geplant?

Für Verwirrung und Überraschung gleichermaßen sorgt die Frage von Richterin Adlhoch, als Ernst am Richterpult anhand von Fotoaufnahmen von Lübckes Haus die Tat rekonstruieren soll: War der Schuss auf Walter Lübcke zuvor mit Markus H. abgesprochen? Nun ist es Stephan Ernst im Gerichtsaal selbst, der diese Frage beantworten muss. In der Einlassung wird Markus H. mit den Worten zitiert: „Wenn er blöd kommt, schießt du.“ Ernst gerät bei dieser Frage ins Stocken. Besprochen sei gewesen „so oder so“ einen Schuss abzugeben. Dann stellt Adlhoch nochmal die Frage, ob ein gezielter Schuss auf Lübckes Körper abgesprochen gewesen sei. Davon sei nicht die Rede gewesen, sagt Ernst nach einem kurzen Schweigen. „Die Entscheidung habe ich letztendlich selbst getroffen.“ Doch so richtig scheint die Situation nicht aufgeklärt zu sein. Ernst bespricht sich mit seinem Verteidiger, tritt dann erneut vor das Richterpult und sagt: „Auf Herrn Lübcke zu schießen war definitiv geplant.“

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. Dann wird Stephan Ernst voraussichtlich weitere Fragen der Richterinnen und Richter, des Oberstaatsanwaltes sowie der Nebenkläger beantworten.
 
6. August 2020, 13.42 Uhr
Elena Zompi
 
 
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