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Foto: picture alliance / REUTERS | POOL New
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Lübcke-Prozess: Tag 21

Mitangeklagter im Lübcke-Prozess aus U-Haft entlassen

Der Mitangeklagte im Prozess um den Mord an Walter Lübcke, Markus H., ist am Donnerstag aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Eine Entscheidung, die zu erwarten war.
Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt hat Markus H., den Mitangeklagten im Lübcke-Prozess, am Donnerstag aus der Untersuchungshaft entlassen. Die bisherigen Ergebnisse aus der Hauptverhandlung hätten ergeben, dass Markus H. nicht mehr dringend verdächtig sei, sich der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht zu haben. Die Annahme, H. habe den die Tötung an Walter Lübcke durch den Hauptangeklagten Stephan Ernst für möglich gehalten, sei nicht mehr wahrscheinlich.

Der Verdacht gegen Markus H. habe sich unter anderem auf die Aussagen von Stephan Ernst gestützt. An diesen äußerte der Senat am Donnerstag erhebliche Zweifel. Ernst habe neben den unterschiedlichen Tatversionen auch innerhalb der Verhandlung wechselhafte Aussagen getätigt. Zudem fehle es bei den belastenden Aussagen an Details. Auffällig sei auch, dass Ernst stets sehr kontrolliert geantwortet habe. Durch die häufigen Absprachen mit der Verteidigung sei zudem der Eindruck entstanden, dass er nur solche Antworten geben wolle, die für ihn günstig seien.

Drei Versionen der Nacht, in der Walter Lübcke starb, hat Stephan Ernst vor Gericht geschildert, bei zweien davon belastet er auch Markus H. Mit dieser Entscheidung zeigt der Senat also auch, von welcher Tatversion er überzeugt ist: Stephan Ernst als Einzeltäter. Dass davon nicht alle überzeugt sind, machte am Mittwoch die Familie Lübcke, die als Nebenklägerin auftritt, deutlich. Sie geht davon aus, dass Markus H. ebenfalls am Tatort war.

An Walter Lübckes Hemd wurde nach der Tat die DNA-Spur von Stephan Ernst gefunden, von Markus H. gibt es kein Haar, keine Hautschuppe – gar nichts. Zuletzt stellten sich auch belastende Aussagen ehemaliger Mithäftlinge sowie der Ex-Freundin von Markus H. als unglaubwürdig dar. Die Ex-Freundin, die ihn bei der polizeilichen Aussage noch stark belastete und Ernst als „Macher“ und H. als „Denker“ beschrieb, log nachweislich vor Gericht, der ehemalige Mithäftling, ein Niederländer mit eher geringen Deutschkenntnissen, gab an, sich von seiner Aussage Hafterleichterung zu versprechen.

Die Entscheidung kam nicht überraschend: Björn Clemens, der Verteidiger des Mitangeklagten Markus H., machte am vergangenen Prozesstag deutlich, dass es keinen Grund für eine weitere Inhaftierung seines Mandanten gäbe und forderte den Senat auf, die Haftgründe zu prüfen. Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel bestätigte, dass diese Frage „in Kürze auf den Tisch“ käme.
 
1. Oktober 2020, 10.52 Uhr
Elena Zompi
 
 
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