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Foto: Ordnungsamt Frankfurt am Main
Foto: Ordnungsamt Frankfurt am Main

Lebensmittelkontrolle

Ordnungsamt schließt drei Gastronomiebetriebe

Aufgrund „eklatanter Hygienemängel“ hat das Frankfurter Ordnungsamt in den vergangenen Tagen drei Restaurants geschlossen. Dies teilte die Stadt am Donnerstag mit. Betroffen von den Schließungen sind zwei Betriebe in Sindlingen und einer im Bahnhofsviertel.
Verschimmelte Lebensmittel, Gefrierbrand, unsachgemäße Lagerung sowie erhöhte Temperatur von Fleischwaren und verdreckte Küchenbereiche: Die Liste der Hygienemängel, die das Frankfurter Ordnungsamt bei der Kontrolle dreier Gastronomiebetriebe in den vergangenen Tagen festgestellt hat, ist lang. Die Mängel seien dabei so gravierend gewesen, dass die Lebensmittelkontrolleure und -kontrolleurinnen die drei Betriebe kurzerhand schließen mussten. Nach Angaben des Ordnungsamtes seien zwei Restaurants in Sindlingen und eines im Bahnhofsviertel davon betroffen.

„Regelmäßige Lebensmittelkontrollen sind ausgesprochen wichtig. Niemand kauft gerne seine Lebensmittel in Betrieben, die Hygienevorschriften ignorieren oder geht in Restaurants, die Speisen unter fragwürdigen Zuständen zubereiten“, betonte Sicherheitsdezernentin Annette Rinn (FDP). Der sichere Umgang mit Lebensmitteln sowie hygienisch beanstandungsfreie Zustände in Lebensmittel- sowie Gastronomiebetrieben sollten für jedes Unternehmen selbstverständlich sein, macht auch das Ordnungsamt deutlich. Für Überprüfungen sei die Veterinärbehörde die Kontrollinstanz aller Lebensmittelbetriebe in Frankfurt. Neben Geldstrafen, die auf die geahndeten Betriebe zukämen, seien auch Teil- oder Komplettschließungen möglich, wenn die Hygienezustände dies zum Schutz der Verbraucher:innen notwendig machten.

Im Fall der drei geschlossenen Restaurants habe die Stadt Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Geldbußen, „die in nicht seltenen Fällen im vierstelligen Euro-Bereich liegen“, eingeleitet und zeitnah weitere, kostenpflichtige Kontrollen angekündigt. Die Höhe der Geldstrafe orientiere sich daran, wie schwerwiegend die festgestellten Hygienemängel gewesen seien und ob der Betrieb bereits in der Vergangenheit auffällig gewesen sei, so das Ordnungsamt. Bis die Mängel vollständig behoben sind, müssen die Gaststätten geschlossen bleiben. Über die Webseite www.verbraucherfenster.hessen.de macht die Behörde regelmäßig auf gravierende Hygieneverstöße aufmerksam.
 
15. Oktober 2021, 13.10 Uhr
mad
 
 
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