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Foto: © Condor
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Kredit von Bund und Land Hessen

380 Millionen Euro für Condor

Viele Reisende können nun kurz vor Beginn der Herbstferien aufatmen: Der Bund und das Land Hessen wollen für die durch die Insolvenz von Thomas Cook bedrohte deutsche Fluggesellschaft Condor bürgen. Damit kann der Ferienflieger seinen Flugbetrieb regulär fortsetzen.
Kurz vor Beginn der Herbstferien in Hessen können alle Reisenden, die mit der Airline Condor in den Urlaub fliegen, aufatmen: Der Bund und das Land Hessen haben eine Bürgschaft für einen sechsmonatigen Überbrückungskredit in Höhe von 380 Millionen Euro zugesagt. Damit kann der beliebte Ferienflieger seinen Flugbetrieb regulär fortsetzen. „Wir sehen zusammen mit dem Bund eine gute Perspektive, dass neue Eigentümer Condor langfristig in der Luft halten können. Weil es diese Perspektive gibt, geben wir der Fluggesellschaft mit unserer Hilfe den notwendigen Auftrieb unter die Flügel, um über die kommenden Monate zu kommen“, sagten Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier, Wirtschaftsminister, Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) und Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen) am Dienstagabend in Wiesbaden. Vor der Auszahlung muss jedoch die EU-Kommission noch zustimmen. Erst nach einer positiven Entscheidung aus Brüssel wird der Kreditbetrag von der KfW ausgezahlt. Wann die Entscheidung aus Brüssel vorliegt, kann noch nicht gesagt werden, teilte Condor am gestrigen Abend mit.

4900 Mitarbeitende, Partnerinnen und Partner sowie Kundinnen und Kunden von Condor können nun aufatmen. „Weil unsere Liquidität für die saisonal bedingt schwächere Buchungsperiode von unserer insolventen Muttergesellschaft verbraucht wurde, benötigen wir diese Brückenfinanzierung für den Winter. Die Zusage ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung unserer Zukunft,“ so der Vorsitzende der Geschäftsführung Ralf Teckentrup.

Das hessische Unternehmen Condor sei seit langem eine profitable Airline und drohte Opfer des Brexits zu werden, so Bouffier, Schäfer und Al-Wazir. Denn durch die Insolvenz der britischen Muttergesellschaft Thomas Cook ist auch die deutsche Fluggesellschaft Condor in Bedrängnis geraten. „Für Condor fängt mit dieser Unterstützung die Arbeit aber erst richtig an. Nun gilt es, das Unternehmen ohne Thomas Cook neu aufzustellen“, erklärten die Regierungspolitiker.

Antrag auf Schutzschirmverfahren geplant

Um sich von möglichen Forderungen der insolventen Konzernmutter Thomas Cook Group plc zu befreien und sich aus dem Konzernverbund zu lösen, beabsichtigt die Condor Flugdienst GmbH einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens zu stellen. „Dieser Schritt ist in der derzeitigen Lage das Beste für unsere Kundinnen und Kunden, unsere Geschäftspartnerinnen und -partner und für uns. Denn wir erlangen so die volle Unabhängigkeit von der Thomas Cook Group plc und mehr Sicherheit für unsere Zukunft. Es ist ein für uns formal notwendiger und logischer Schritt“, so Teckentrup.

Das Schutzschirmverfahren ist eine Besonderheit des deutschen Insolvenzrechts, das in Fällen mit einer positiven Aussicht auf eine erfolgreiche Restrukturierung von Gericht gewährt werden kann. Darüber hinaus wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss bestellt werden, in dem die wesentlichen Gläubigergruppen wie die Lieferanten, Arbeitnehmerinnen und -nehmer und Flughafenbetreiber vertreten sein werden.

Wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt am heutigen Nachmittag mitteilte, ist der Schutzschirmantrag beim Amtsgericht eingegangen. Die Entscheidung soll in den nächsten Tagen fallen.
 
25. September 2019, 12.20 Uhr
Elena Zompi
 
 
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