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Foto: Symbolbild © Adobe Stock/focus finder
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Klimaschutz

Magistrat will Ende der Schottergärten

Grün statt Grau: Schottergärten, versiegelte Vorgärten und Plastikpflanzen soll es in Frankfurt künftig nicht mehr geben. Stattdessen soll mehr begrünt werden. Dafür hat der Magistrat nun der Stadtverordnetenversammlung eine neue „Freiraumsatzung“ vorgelegt.
In Frankfurt soll es künftig keine sogenannten Schottergärten mehr geben. Das hat der Magistrat am vergangenen Freitag beschlossen. Demnach sollen Schottergärten bei privaten Neu- und Umbauten in Zukunft nicht mehr erlaubt sein, ebenso wenig wie versiegelte Vorgärten, „meterhohe Sichtzäune“ oder künstliche Plastikpflanzen. Zunächst muss aber die Stadtverordnetenversammlung noch über die neue „Gestaltungssatzung Freiraum und Klima“, kurz „Freiraumsatzung“, beraten und beschließen.

„Wir haben in drei Dürresommern erlebt, wie stark sich die Stadt aufheizen kann. Da hilft nur viel Grün“, erklärte Umwelt- und Klimadezernentin Rosemarie Heilig (Bündnis 90/Die Grünen). Die neue Freiraumsatzung sieht deshalb nicht nur mehr Grün in den Vorgärten und Hinterhöfen vor, sondern ebenso auf Dächern von Häusern, Garagen oder Carports sowie an Fassaden. Damit sei die Satzung bundesweit eine der fortschrittlichsten Satzung für die Begrünung von Grundstücken und Gebäuden, teilte die Stadt mit. „Eine Begrünung schafft nachweislich gesündere Wohn- und Arbeitsverhältnisse; in klimatischer wie in gestalterischer Hinsicht. Hinzu kommen weitere Aspekte wie ein verbesserter Schallschutz oder die Bindung von Luftschadstoffen“, so Heilig. Die neue Satzung werde daher nicht nur das Stadtbild aufwerten, sondern ebenso für ein besseres Stadtklima sorgen.

Mit Blick auf den Klimawandel und damit zunehmende Starkregenereignisse wolle man mit dem neuen Konzept vor allem der zunehmenden Versiegelung von Flächen vorbeugen, erklärt Heilig. Bereits bestehende Regeln wie die Hessische Bauordnung, laut der Grundstücksflächen wasserdurchlässig sein und Grundstücksfreiflächen begrünt und bepflanzt werden müssen, die Frankfurter Vorgartensatzung oder die Baumschutzsatzung reichten bisher nicht aus, so die Stadt. Die neue Freiraumsatzung soll daher als Ergänzung dazu dienen und definiert dabei unter anderem auch, was genau unter „Begrünung“ eigentlich zu verstehen ist. „Die Freiraum- und Gestaltungssatzung gilt nur für Neu- und Umbauten, daher muss jetzt aber niemand alles umbauen“, betont Planungsdezernent Mike Josef (SPD). Wer sich nicht an die Vorschriften hält, könne aber mit einem Bußgeld von bis zu 15 000 Euro rechnen.
 
22. September 2021, 12.05 Uhr
loe
 
 
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