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Klage erfolgreich, Untreueverfahren eingestellt

Stadt erringt wichtige Siege im Rennbahn-Streit

Die Stadt war mit ihrer Klage gegen den Rennklub erfolgreich, dieser muss demnach das Gelände der Galopprennbahn für den DFB freimachen. Auch ein Untreueverfahren des Klubs gegen zwei Stadträte wurde eingestellt.
Von den Dakota-Indianern soll folgende Weisheit stammen: "Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!"

Ob die Freunde der Galopprennbahn es genauso sehen, ist noch nicht abzusehen. Am Freitagmorgen jedenfalls unterlagen sie vor dem Frankfurter Landgericht. Die Räumungsklage der Stadt Frankfurt war erfolgreich. Sie war nach einem von den Rennbahnfreunden initiierten Bürgerentscheid angestrengt worden. Der Bürgerentscheid war im Juni vergangenen Jahres zugunsten eines Projekts des Deutschen Fußball-Bundes ausgegangender Rennklub wollte das Gelände hernach nicht verlassen. Der DFB möchte auf dem Gelände ein Leistungszentrum errichten, die Stadt plant einen öffentlichen Park anzulegen.

Die Stadt will dem Urteil nun recht rasch Taten folgen lassen und mit dem Abriss der Tribüne beginnen. Das Projekt ist, nicht zuletzt wegen der zahlreichen juristischen Auseinandersetzungen zwischen Rennklub und Stadt, von Verzögerungen geplagt. Ursprünglich sollte der DFB im vergangenen Januar das Gelände übernehmen. Nun soll im kommenden Jahr mit den Bauarbeiten begonnen werden. Unumstritten ist der Neubau aber auch innerhalb des Vereins nicht – die Kosten für das Leistungszentrum wurden bereits auf 125 Millionen Euro nach oben korrigiert, im kommenden Jahr wird ein weiterer Beschluss fällig.

Der DFB hat für das Gelände der Stadt 6,8 Millionen Euro Erbpacht gezahlt. Dies hielt der Rennklub für zu wenig und klagte wegen Untreue gegen den früheren Bürgermeister und Planungsdezernenten Olaf Cunitz (Grüne) und gegen Wirtschaftsdezernent Markus Frank (CDU), die das Projekt von Seiten der Stadt nach Kräften unterstützt hatten. Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, hat die Staatsanwaltschaft dieses Verfahren eingestellt, auch weil der Leiter des städtischen Revisionsamts seine Meinung hinsichtlich der Pacht geändert hatte. Ein aktuelles Wertgutachten lasse keine Bedenken mehr hinsichtlich der Bodenwerte zu. Vor zwei Jahren hätten die Prüfer noch eine Differenz von 500.000 Euro zum mit dem DFB vereinbarten Preis festgestellt. Laut Staatsanwaltschaft habe die Stadt mit dem Verkauf die Chance genutzt, das Areal wirtschaftlich zu nutzen – und keine Zuschüsse an den Rennklub mehr zahlen zu müssen. Gegen die Einstellung des Untreue-Verfahrens will der Rennklub Beschwerde einlegen.

Neben diesen beiden juristischen Auseinandersetzungen sind neun weitere Verfahren in der Sache anhängig, eine weitere Verkündung ist am Montag geplant. Mit dem auf dem Gelände ansässigen Golfclub konnte sich die Stadt außergerichtlich einigen. Er will bis Jahresende den Platz räumen, die Stadt muss für das vorzeitige Ende des Vertrags 2,45 Millionen Euro zahlen – ein Preis, der auch deswegen so hoch ausfällt, weil die Stadt es nicht geschafft hatte, ein Alternativgelände für den Club zu finden.

Zu einer sofortigen Räumung des Geländes wird es wohl trotz des Urteils nicht kommen. Der Leiter des Frankfurter Liegenschaftsamtes, Alfred Gangel, sagte uns, dass man zunächst die Zustellung des Urteils abwarten müsse. "Dann wollen wir auf den Rennklub zugehen, um zu fragen, ob wir uns auf eine friedliche Übergabe verständigen können, ohne weitere staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen." Wenn das nicht fruchte, wolle die Stadt urteilsgemäß 216.000 Euro hinterlegen. Dann könne ein Gerichtsvollzieher eingesetzt werden, auch wenn der Rennklub in Berufung geht und das Urteil somit nicht rechtskräftig sei.

Zu einer Übergabe des Geländes an den DFB zum 1. Januar 2017 werde es, so Gangel, daher nicht kommen. Die Räumung und der Abriss der Tribüne, der erst noch ausgeschrieben werden muss, solle möglichst im ersten Quartal des neuen Jahres über die Bühne gehen.

>> Mehr zum Thema Galopprennbahn
 
16. Dezember 2016, 11.06 Uhr
nil/nb
 
 
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