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Foto: Imago/U. J. Alexander
Foto: Imago/U. J. Alexander

Kinderporno-Razzia

Viele Tatverdächtige sind noch minderjährig

In den vergangenen Wochen hat die hessische Polizei rund 40 Wohnungen wegen des Verdachts der Herstellung, des Besitzes und der Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie durchsucht. Mehr als 50 Prozent der Verdächtigen sind dabei jünger als 21 Jahre.
173 Beamtinnen und Beamte der BAO Fokus, die speziell für die Bekämpfung von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen eingerichtet wurde, haben in den vergangenen Wochen rund 40 Wohnungen in Hessen durchsucht. Dabei wurden nach Angaben des Landeskriminalamts Hessen (HLKA) 132 Speichermedien sichergestellt und vier Vernehmungen durchgeführt. Den 40 Männern und sechs Frauen werden Herstellung, Besitz und Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie zur Last gelegt, einem von ihnen sexueller Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen.

Das Alter der Beschuldigten bewege sich zwischen 12 und 62 Jahren; mehr als 50 Prozent der Tatverdächtigen sind dabei nach Angaben des HLKA jünger als 21 Jahre. So wurden in einem Fall die Smartphones von zwei Jugendlichen im Alter von 14 und 16 Jahren sichergestellt. Die Schülerin und der Schüler sollen ein Video, auf dem eine ihnen bekannte Jugendliche beim Masturbieren zu sehen ist, an andere Personen mittels Messenger weitergeleitet haben.

Dieser Fall stellt keine Ausnahme dar: Nach Angaben des HLKA registrierte die Polizei 2020 in Hessen in den Deliktsbereichen Verbreitung, Besitz und Herstellung von Kinder- und Jugendpornografie insgesamt 1.564 Fälle. Bei 45,6 Prozent der ermittelten Tatverdächtigen handelte es sich um Erwachsene. Die restlichen 54,4 Prozent verteilten sich auf rund acht Prozent Heranwachsende (unter 21 Jahren), 35,7 Prozent Jugendliche (unter 18 Jahren) und 10,6 Prozent Kinder (unter 14 Jahren).

„Vielen, aber längst nicht allen Jugendlichen ist die Tragweite ihres Handelns bewusst“, sagt Johannes Bittner, Cybercrime-Berater des Polizeipräsidiums Osthessen. Manchmal führe Leichtsinn, die Gewohnheit alles mittels Smartphone unreflektiert weiterzuleiten oder schlicht Unkenntnis dazu, dass junge Menschen sich strafbar machen. Bereits der Besitz eines einzigen kinderpornografischen Bildes werde strafrechtlich verfolgt. „Dabei ist es erst einmal egal, ob ein solches Bild oder Video gewollt oder ungewollt in den eigenen Besitz gelangt ist.“

Sollte man kinderpornografische Bilder oder Videos zugeschickt bekommen, sei es am besten, man distanziere sich sofort von den Inhalten und informiere unverzüglich die Polizei, erklärt Bittner. „Auf keinen Fall darf man solche Bilder oder Videos weiterleiten, auch nicht an Eltern, Lehrer oder andere Vertrauenspersonen. Wirklich an niemanden.“ Ebenfalls strafbar sei es, Pornos an Freund:innen oder Mitschüler:innen unter 18 Jahren zu schicken, sagt Bittner. Dies könne als sexueller Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen geahndet werden.
 
17. August 2021, 11.05 Uhr
ez
 
 
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