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Justitia hats gerichtet

Verfassungsgericht: Ein Recht auf Meinungsfreiheit

Das Bundesverfassungsrecht in Karlsruhe hat heute entschieden: Demonstrationen am Frankfurter Flughafen sind erlaubt. Das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gelte auch am Airport.
Mit dem am Dienstag verkündeten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Demonstrationsfreiheit gestärkt. Jetzt ist nämlich offiziell, dass auch private Unternehmen, die mehrheitlich in öffentlicher Hand sind, an die Grundrechte gebunden sind. Sprich: Das Demonstrationsrecht gelte auch für Flughäfen, Bahnhöfe, Häfen oder Einkaufszentren. Und weil Fraport zu 52 Prozent dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt gehöre, müsse auch sie sich an das Grundrecht halten und Demonstrationen auf ihrem Gelände gestatten. Doch Einschränkungen gibt’s: Aus Sicherheitsgründen kann eine Demo verhindert werden. Dies sei zulässig.

So gaben die Richter des Ersten Senats der Klage einer Frankfurterin Recht, die Mitglied der „Initiative gegen Abschiebung“ ist und im März 2003 Flugblätter im Terminal der Frankfurter Flughafen verteilte. Daraufhin erteilte ihr die Fraport AG ein „Flughafenverbot“ und drohte mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch, sobald sie wieder einen Fuß auf das Gelände des Airports setzen würde. Die Frau zog vor Gericht – ohne Erfolg.

Doch die Verfassungshüter stellten jetzt klar: Das Verbot verletze ihre Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit. „Als legitimer Zweck zur Einschränkung der Meinungsfreiheit kann nicht der Wunsch herangezogen werden, eine ‚Wohlfühlatmosphäre‘ in einer reinen Welt des Konsums zu schaffen, die von politischen Diskussionen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen frei bleibt“, so in der Urteilsverkündung.

Auch wenn die Fraport AG mit dem Urteil nicht Recht bekommen hat, begrüßen sie die Klarheit in einer Rechtsfrage. „Für den Flughafen ist es entscheidend, dass klare Regeln gelten, die sowohl die Sicherheit als auch einen für die Fluggäste reibungslosen Betrieb gewährleisten“, so Fraport-Chef Stefan Schulte. Dennoch bedeute das Urteil nicht, dass ab sofort unbegrenzt Demonstrationen in den Terminals stattfinden können. Gewährleistet sein müsse allerdings, dass die Terminals bei konkreten Gefahren jederzeit evakuiert werden können. Auch sind im Falle von konkreten Terrorwarnungen durch die Behörden Demonstrationen in den Terminals kaum vorstellbar. Flucht- und Rettungswege müssten frei bleiben, Abfertigungsschalter und Gates jederzeit zugänglich sein, so Schulte. Und auch die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit freut's. Wurden die Piloten doch 2009 aus den Terminals vertrieben, als sie wegen ihrer Dienstzeiten protestieren wollten. Jetzt dürfen sie wieder mit Plakaten und Trillerpfeifen losziehen.
 
22. Februar 2011, 17.27 Uhr
jlo
 
 
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