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Innenministerium
Hessen sanktioniert provokatives Zeigen der Reichsflagge
Das Verwenden der Reichskriegs- und Reichsflaggen kann in Hessen künftig mit bis zu 1000 Euro Bußgeld geahndet werden. Damit wolle das Land gegen die „einschüchternde Wirkung für Bürgerinnen und Bürger“ vorgehen, erklärte Innenminister Peter Beuth.
Immer häufiger sind sie unter anderem auf den sogenannten Querdenker-Demos zu sehen: die schwarz-weiß-roten Reichs- und Reichskriegsflaggen. Das Land Hessen geht nun gegen die missbräuchliche Verwendung dieser Flaggen vor. Diese seien in der Vergangenheit immer wieder von Reichsbürgern oder Extremisten dafür verwendet worden, um eine Nähe zum Nationalsozialismus zu suggerieren, berichtet das Hessische Innenministerium in einer Mitteilung. „Dieser für die Bürgerinnen und Bürger einschüchternden Wirkung soll ab sofort Einhalt geboten werden“, heißt es dort weiter. Künftig drohen beim Zeigen der Flaggen bis zu 1000 Euro Bußgeld.
Das Bußgeld soll unter anderem dann drohen, wenn die Flagge an einem Ort oder Datum mit historischer Symbolkraft verwendet wird, wenn ausländer-, fremdenfeindliche oder anderweitig einschüchternde Parolen oder Liedtexte skandiert werden oder auch bei „paramilitärisch anmutenden Versammlungen, beispielsweise durch Kombination mit Trommeln, Fackeln, Uniformen, Marschieren in Formation“. Zudem gilt das Verbot, wenn ein Anschein einer Anlehnung an Fahnenaufmärsche der Nationalsozialisten besteht.
Wie Innenminister Peter Beuth (CDU) bekannt gab, setzt Hessen damit einen Beschluss der Innenministerkonferenz zum bundeseinheitlichen Umgang für die provokative Verwendung von Reichs- und Reichskriegsflaggen um. „Es ist nicht hinnehmbar, dass mit diesen Flaggen auf einer Versammlung an NS-Fahnenaufmärsche erinnert und damit ein Klima von Hass und Gewalt erzeugt wird. Solche Aktionen dienen der Einschüchterung und haben in unserer Demokratie nichts verloren“, sagte der Innenminister.
Das öffentliche Verwenden der Reichskriegsflagge von 1935 bis 1945 stellt ohnehin wegen des Hakenkreuzes eine Straftat dar. Daneben fallen noch die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes und Deutschen Reiches von 1867 bis 1921, die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933 und die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935 unter den Begriff Reichkriegsflaggen.
Das Bußgeld soll unter anderem dann drohen, wenn die Flagge an einem Ort oder Datum mit historischer Symbolkraft verwendet wird, wenn ausländer-, fremdenfeindliche oder anderweitig einschüchternde Parolen oder Liedtexte skandiert werden oder auch bei „paramilitärisch anmutenden Versammlungen, beispielsweise durch Kombination mit Trommeln, Fackeln, Uniformen, Marschieren in Formation“. Zudem gilt das Verbot, wenn ein Anschein einer Anlehnung an Fahnenaufmärsche der Nationalsozialisten besteht.
Wie Innenminister Peter Beuth (CDU) bekannt gab, setzt Hessen damit einen Beschluss der Innenministerkonferenz zum bundeseinheitlichen Umgang für die provokative Verwendung von Reichs- und Reichskriegsflaggen um. „Es ist nicht hinnehmbar, dass mit diesen Flaggen auf einer Versammlung an NS-Fahnenaufmärsche erinnert und damit ein Klima von Hass und Gewalt erzeugt wird. Solche Aktionen dienen der Einschüchterung und haben in unserer Demokratie nichts verloren“, sagte der Innenminister.
Das öffentliche Verwenden der Reichskriegsflagge von 1935 bis 1945 stellt ohnehin wegen des Hakenkreuzes eine Straftat dar. Daneben fallen noch die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes und Deutschen Reiches von 1867 bis 1921, die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933 und die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935 unter den Begriff Reichkriegsflaggen.
26. Januar 2022, 12.35 Uhr
ez
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