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Foto: IMAGO/Alexander Pohl
Foto: IMAGO/Alexander Pohl

Hessische Grundsteuer-Reform

Mehr Gerechtigkeit durch Hessen-Modell?

Das Wohnen in Hessen könnte je nach Lage bald teurer oder billiger werden. Grund dafür ist die neue Grundsteuer-Reform, die Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) am Montag in Wiesbaden vorstellte. Kritik gab es vonseiten der SPD und der Handelskammern.
Hessen geht bei der Grundsteuer-Reform künftig einen eigenen Weg und folgt nicht dem Bundesmodell. Der hessische Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) stellte den vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf vergangenen Montag in Wiesbaden vor: „Das Hessen-Modell der Grundsteuer ist gerecht, einfach und verständlich. Gerecht, weil sich Größe, Lage und Nutzung der Immobilien auf die Steuerhöhe auswirken. Einfach, weil nur wenige Angaben zu machen sind. Verständlich, weil die Berechnung kurz und der Einfluss der Angaben auf das Ergebnis klar ist.“ Das alles seien laut Boddenberg für Grundstückseigentümer wie für die Verwaltung klare Vorzüge gegenüber dem komplizierteren Bundesmodell.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer in Deutschland neu geregelt werden. Ab 2025 müssen die veralteten, über Jahrzehnte gleichgebliebenen Einheitswerte durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Hessen folgt dabei jedoch nicht dem Modell, das der Bund vorgibt, sondern strebt eine eigene landesgesetzliche Regelung an. „Das Ende 2019 erlassene Bundesmodell ist aus Sicht der Hessischen Landesregierung kompliziert und aufwendig“, sagte Boddenberg am Montag in Wiesbaden. Je nach Lage des Grundstücks kämen somit auf Eigentümer:innen und Mieter:innen in Hessen höhere oder niedrigere Kosten zu. „Einfache Lagen werden gegenüber dem reinen Flächenmodell niedriger, gute Lagen höher besteuert. Beides aber mit Augenmaß“, so der Finanzminister.

Fläche und Lage ist entscheidend

Ab 2025 wird deshalb die hessische Grundsteuer anhand des sogenannten Flächen-Faktor-Verfahrens berechnet. Hierbei wird nicht nur die reine Fläche eines Grundstücks, sondern ebenfalls ein Faktor miteinbezogen, der den eigentlichen Grundstückswert, abhängig von der Lage, abbildet. „Der Eigentümer einer Villa im besten Viertel der Stadt soll mehr Grundsteuer zahlen als der Besitzer eines Gebäudes in einem einfachen Stadtbezirk“, machte Boddenberg deutlich. Zudem soll die Grundsteuer C, die sogenannte Baulandsteuer, die Bodenspekulation verhindern soll, wiedereingeführt werden. Mit ihr haben Kommunen die Möglichkeit, den Hebesatz für unbebaute Grundstücke schrittweise anzuheben.

In etwa zwei Jahren müssen in Hessen durch das neue Grundsteuer-Modell rund drei Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Die einzelnen Kommunen in Hessen sollen durch das neue Grundsteuer-Modell aber nicht mehr Grundsteuer erhalten. Um auch zukünftig dieselben Grundsteuereinnahmen zu erhalten, werden Städte und Gemeinden ihre Hebesätze mancherorts heben, andernorts senken müssen. „Die Landesregierung wird die Kommunen dabei unterstützen und errechnen, welche Hebesatzveränderungen zukünftig für das gleiche Steueraufkommen sorgen können“, sagt Finanzminister Boddenberg. Klar sei, dass es fast überall veränderte Hebesätze geben werde. Noch sei ihre Höhe offen.

Kritik vonseiten der Handelskammern und SPD

Kritik am Hessen-Modell gab es indes vonseiten der Wirtschaft: Der Vizepräsident des Hessischen Industrie- und Handelskammertag (HIHK), Christian Gastl, sagte: „Wir halten das Modell in der vorgesehenen Form für nicht zielführend.“ Es sei unnötig komplex. Die HIHK schlage deshalb ein wertunabhängiges Flächenmodell vor. Dieses sei, so Gastl, für die Wirtschaft und die Verwaltung deutlich einfacher und verständlicher. Zudem lehnt der HIHK die Wiedereinführung der Grundsteuer C ab. Unternehmer dürften nicht bestraft werden, wenn sie für ein späteres „Wachstum ihres Betriebes vorsorgen, indem sie Flächen für Investitionen bereithalten", sagte Gastl.

Die SPD-Fraktion und deren finanzpolitischer Sprecher Marius Weiß warfen Boddenbergs Hessen-Modell derweil vor, dass der eigentliche Wert eines Grundstücks damit gar nicht ermittelt werde und dadurch Besitzer sehr teurer Grundstücke geschont würden. „Zugleich erschwert der Finanzminister mit seinem Entwurf die Einführung einer Vermögenssteuer ganz erheblich.“ Und all das geschehe unter den Augen und mit Zustimmung der hessischen Grünen.

„Jedes Reformmodell wird im Vergleich zur verfassungswidrigen Einheitsbewertung Gewinner und Verlierer erzeugen. Die einen werden mehr Grundsteuer zahlen als bisher, die anderen weniger“, entgegnete Boddenberg. Eine Reform ohne Belastungsänderungen im Einzelfall gebe es nicht, denn die Fortführung der Einheitswerte über 2024 hinaus sei untersagt. „Das Hessen-Modell sorgt aber dafür, dass es beim Neustart der Grundsteuer gerecht zugeht“, betonte der Finanzminister.

Einen Einblick in den genauen Gesetzesentwurf zur neuen Grundsteuerregelung in Hessen und Rechenbeispiele finden Interessierte unter www.finanzen.hessen.de.
 
15. Juni 2021, 12.38 Uhr
mad
 
 
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