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Foto: Unsplash/Tobias Rehbein
Foto: Unsplash/Tobias Rehbein

Hessen: Steigende Coronazahlen

Immer mehr Risikogebiete

Die steigende Anzahl der Neuinfektionen in Frankfurt erforderten in der vergangenen Woche eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen, diese beeinflussen auch die am Mittwoch beginnende Buchmesse. Weitere angrenzende Landkreise sind ebenfalls in der roten Warnstufe angekommen.
Die Zahl der Neuinfektionen steigt in Frankfurt und den umliegenden Landkreisen weiter an. Für Dienstag, 0 Uhr, gibt das Robert-Koch-Institut (RKI) für Frankfurt eine Inzidenzzahl von 62,1 an; nach Informationen der Hessenschau, die sich auf das Frankfurter Gesundheitsamt beruft, wurden allerdings bereits 99 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden verzeichnet. Damit wäre eine Inzidenz von 74,8 erreicht und Frankfurt damit nur noch knapp unterhalb der höchsten Warnstufe des hessischen Präventionskonzept, die ab 75 beginnt.

Offenbach steht nach den Zahlen von Dienstagnacht bei 69 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in sieben Tagen. Mainz folgt mit einer Inzidenz von 60,8. Zum Ende des vergangenen Wochenendes hatten auch der Main-Taunus- und der Groß-Gerau-Kreis die kritische Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in sieben Tagen überschritten und damit die rote Warnstufe des hessischen Präventionskonzepts erreicht. Die Zahlen steigen weiterhin an. Die Inzidenz für das gesamte Bundesland Hessen liegt aktuell bei 34.

Am Montagnachmittag hatten der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Gesundheitsminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) die neuen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bekanntgegeben. Diese gelten vorerst bis zum 31. Oktober. Erstmals seit dem Lockdown werden dabei auch Clubs und Tanzlokale berücksichtigt, die seit April durchgängig geschlossen bleiben mussten. Nun sollen für sie die gleichen Regeln gelten wie für Gastronomiebetriebe. Somit dürfen dort nach Genehmigung des örtlichen Gesundheitsamts wieder Gäste bewirtet werden. Tanzveranstaltungen seien jedoch weiterhin verboten.

Buchmesse findet ohne Publikum statt

Nach einigem Hin und Her in den vergangenen Monaten, ob die Buchmesse nun wie gewohnt als Messe mit Ausstellenden und Besuchenden in der Festhalle stattfindetn kann haben sich die Veranstaltenden nach Bekanntgabe der aktuellen Maßnahmen des Landes Hessen dazu entschlossen, das Veranstaltungprogramm auf der ARD-Buchmessenbühne in der Festhalle ohne Publikum stattfinden zu lassen.

Die Veranstalter, die Frankfurter Buchmesse GmbH und der Hessische Rundfunk, hätten angesichts der steigenden Infektionszahlen beschlossen, das Programm vor Ort nur mit den betreffenden Autorinnen und Autoren sowie Moderatorinnen und Moderatoren durchzuführen, hieß es am Montag in einer Stellungnahme. Die für Dienstagabend geplante Eröffnungsfeier mit 250 geladenen Gästen wird ebenfalls nur virtuell stattfinden und als Stream abrufbar sein.

Das Gesundheits- und Hygienekonzept für die Nutzung der Frankfurter Festhalle sei erst vor wenigen Tagen von den örtlichen Behörden erneut geprüft und genehmigt worden, sagte der Direktor der Frankfurter Buchmesse Juergen Boos am Montag. „Dennoch haben wir aus Rücksicht auf die Gesundheit der Gäste entschieden, die Risiken zu minimieren und die Festhalle nicht für das Publikum zu öffnen.“

Auch am Frankfurter Flughafen zeichnen sich die steigenden Infektionszahlen deutlich ab. Dort zeigte sich nach einer leichten Erholung über die Sommermonate wieder eine stark sinkende Anzahl an Fluggästen. Im September 2020 fielen die Passagierzahlen um 82,9 Prozent geringer aus als im Vergleich zum Vorjahresmonat. Im August waren es 78,2 Prozent weniger als im Vorjahresmonat.

Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Sperrzeit ab

Am 8. Oktober hatte die Stadt Frankfurt eine Sperrfrist für Gaststätten, Bars und Bistros festgelegt, die von 23 bis 6 Uhr gilt. Dagegen hatte die Inhaberin einer Gaststätte versucht, mit einem Eilschutzbegehren vorzugehen; das gab das Verwaltungsgericht am Montag bekannt. In dem Antrag habe die Gastronomin geschrieben, dass die Begründung der Allgemeinverfügung nicht den rechtsstaatlich gebotenen Anforderungen entspreche.

Die Kammer lehnte den Antrag jedoch ab: an der Begründung sei nichts zu beanstanden. Daraus ergebe sich für die Antragsstellerin lediglich der Nachteil, ihre Gastronomie eine Stunde früher schließen zu müssen, heißt es in einer Erklärung des Frankfurter Verwaltungsgerichts. Aufgrund der fragiler werdenden Situation in der Stadt mit der Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems gehöre die Sperrzeitverlängerung zu Maßnahmen, die sowohl einen legitimen Zweck verfolgten als auch „geeignet und notwendig“ seien, um das Ziel der Eindämmung der Verbreitung des Virus zu erreichen.
 
13. Oktober 2020, 13.36 Uhr
jwe
 
 
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