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Foto: Dirk Ostermeier
Foto: Dirk Ostermeier

Hauptbahnhof Frankfurt

Bahn baut Videoüberwachung aus

300 neue Überewachungskameras für den Frankfurter Hauptbahnhof – damit reagieren Deutsche Bahn und Bundespolizei auf die Tötung des achtjährigen Jungen Ende Juli. Eine flächendeckende Überwachung sei allerdings nicht möglich.
Am 29. Juli 2019 wurde am Frankfurter Hauptbahnhof ein achtjähriger Jungen von einem Mann vor einen einfahrenden ICE gestoßen und dabei getötet. Die Deutsche Bahn und der Bund, insbesondere Innenminister Horst Seehofer (CSU), kündigten daraufhin mehr Sicherheit durch einen Ausbau der Videoüberwachung an. „Die Videoüberwachung stellt neben der Präsenz von Sicherheitspersonal eine wichtige Säule des umfassenden Sicherheitskonzepts dar“, teilte ein Sprecher der Deutschen Bahn mit. Insgesamt sei die Anbringung von 300 Kameras im Hauptbahnhof geplant, ein Drittel hätte man bereits installiert. Bisher hätten 100 alte Kameras im Hauptbahnhof existiert, die man ebenfalls noch austauschen wolle. Die Deutsche Bahn selbst wolle mit den zusätzlichen Kameras in erster Linie den Betrieb und die Wahrung des Hausrechts beobachten und überwachen. „Abwehr von Gefahren und Strafverfolgung auf Bahnhöfen und in Zügen obliegen der Bundespolizei.“, so der Sprecher weiter.

Nach der Tat verbreiteten sich in den Medien Spekulationen, die nahelegten, dass eine defekte Kamera die Aufzeichnung der Tat verhindert habe. Bestätigt wurde dies von offiziellen Stellen aber nicht. Ein DB-Sprecher teilte zudem mit, dass eine flächendeckende Videoüberwachung von Bahnhöfen aus Gründen des Datenschutzes ohnehin nicht möglich sei: „Nach den geltenden Regeln des Datenschutzes ist Videotechnik nur dann zulässig, wenn sie erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist.“

Die Tat vom 29. Juli

Ein 40-jähriger Mann stieß eine ebenfalls 40-jährige Frau und ihren achtjährigen Sohn auf die Gleise an Bahnsteig 7. Der gerade einfahrende ICE konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und überrollte das Kind, das noch am Unfallort starb. Die Mutter hatte sich im letzten Moment auf einen schmalen Fußweg zwischen zwei Gleisen retten können. Wie im Laufe der Ermittlungen bekannt wurde, befand sich der Mann in psychiatrischer Behandlung. Ende August 2019 teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass der Verdächtige in ein psychiatrisches Krankenhaus untergebracht wird. Dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen zufolge, litt der Verdächtige zur Tatzeit an einer Erkrankung aus dem schizophrenen Spektrum Im Dezember wurde der Mann aufgrund der Krankheit für nicht schuldfähig erklärt.
 
8. Januar 2020, 13.28 Uhr
jwe
 
 
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