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Foto: picture alliance/dpa | Arne Dedert
Foto: picture alliance/dpa | Arne Dedert

Falk-Prozess: Urteil fällt am Donnerstag

Wie geht es weiter für Alexander Falk?

Seit Ende August 2019 läuft das Verfahren gegen den Stadtplan-Erben Alexander Falk am Landgericht Frankfurt. Am Donnerstag fällt das Urteil. Die Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre Freiheitsstrafe, die Verteidigung plädiert auf Freispruch.
Nach knapp einem Jahr geht am Donnerstag der Prozess gegen den Stadtplan-Erben Alexander Falk vor dem Landgericht Frankfurt zu Ende. Falk wurde ursprünglich wegen versuchter Anstiftung zum Mord angeklagt, mittlerweile ist der Vorwurf in Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung abgemildert worden.

Im Februar 2010 wurde ein Rechtsanwalt einer Großkanzlei vor seinem Haus in Frankfurt-Harheim angeschossen. Dass der Angeklagte in irgendeiner Weise etwas mit der Tat zu tun hat, da sind sich Staatsanwältin Nicole Metcalf und Falks Verteidiger Björn Gercke in ihren Plädoyers einig. Doch wie genau Falk in den Anschlag verstrickt ist, unterscheidet sich stark.

Die Staatsanwaltschaft wirft Alexander Falk vor, den Anschlag auf den Rechtsanwalt in Auftrag gegeben zu haben, da dieser zum damaligen Zeitpunkt an einer millionenschweren Schadensersatzklage gegen Falk arbeitete. Staatsanwältin Metcalf sieht Falks „Geltungssucht und irrationale Geldgier“ als Motiv für den Auftrag. Als Beweis dient ihr die Aussage des Kronzeugen, demnach Falk den Auftrag im September 2009 in einem Hamburger Steak-Restaurant gegeben haben soll, eine Tonbandaufnahme, in der Falk Schadenfreude über den Schuss auf den Rechtsanwalt äußerte sowie eine kryptische SMS, die mutmaßlich von Niyazi B. stammen soll und in der Falk mitgeteilt wurde, dass die Oma einen Kuraufenthalt bekomme; die Staatsanwaltschaft sieht in dieser Formulierung die Bestätigung des Auftrags.

Die Staatsanwältin sieht außerdem in der Tat einen Angriff auf den Rechtsstaat und schreibt Falk eine „kriminelle Energie“ zu. Sie fordert sechs Jahre Freiheitsstrafe und eine Aufrechterhaltung des Haftbefehls, da beim Angeklagten Fluchtgefahr bestehe.

Dass er sich über den Anschlag auf den Anwalt gefreut habe, bestreitet Alexander Falk nicht, jedoch beteuert er direkt zu Beginn der Verhandlung noch einmal selbst, keinen Auftrag zur Köperverletzung erteilt zu haben. Er habe lediglich versucht mithilfe von Cihan B., den Falk während einer Haftstrafe kennengelernt hat, und dessen Bruder Niyazi B. an Daten der Wirtschaftskanzlei zu kommen, um in dem anderen Verfahren seine Unschuld zu beweisen.

Der Datenklau-Auftrag soll laut Verteidigung ausschlaggebend für die spätere Tat gewesen sein. Dieser soll laut Gercke aus dem Ruder gelaufen und später als Erpressungsversuch gegen ihren Mandanten gedient haben. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft beruhe auf Hypothesen, Vorurteilen und Spekulationen, so Verteidiger Björn Gercke. Die Tonbandaufnahme sei nachweislich „von vorne bis hinten manipuliert“ und gebe nur die Schadenfreude ihres Mandanten wieder; von einem Auftrag sei auch dort nicht explizit die Rede. Auch das Treffen in dem Hamburger Steak-Restaurant, bei dem Falk den Auftrag erteilt haben soll, ist laut Verteidigung unglaubwürdig. Es sei nicht logisch zu erklären, warum Falk solch einen Auftrag am helllichten Tag in einem Steak-Restaurant im Beisein von ihm bis dahin zwei unbekannten Männern geben sollte und nicht bereits bei einem Segelausflug mit den Brüdern B., der zwei Wochen zuvor stattgefunden habe. Laut Verteidigung habe der Kronzeuge lediglich an die 100 000 Euro-Belohnung für die Aussage kommen wollen.

Dass es dieses Steakhaus-Treffen Ende September 2009 gegeben hat, bezweifelt mittlerweile auch die Kammer. Nachdem sich die Tonaufnahme durch ein Gutachten des Frauenhofer Instituts als manipuliert herausstellte und der Kronzeuge sich wiederholt in Widersprüche verwickelte, gab die Kammer in einem Beschluss von Anfang Juni an, dass auch eine Tatbegehung zwischen Ende Dezember 2009 und Anfang Februar 2010 infrage komme. Doch wann und wie genau Falk den Auftrag erteilt haben soll, ist auch nach 44 Verhandlungstagen in diesem Prozess unklar.

Am kommenden Donnerstag fällt das Urteil.
 
8. Juli 2020, 13.50 Uhr
Elena Zompi
 
 
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