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Foto: Symbolbild © Adobe Stock/Drazen
Foto: Symbolbild © Adobe Stock/Drazen

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Auswirkungen für Frankfurt noch unklar

Seit Dienstag gilt für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und weiteren Einrichtungen eine Impfpflicht. Welche Auswirkungen sie auf die Versorgung haben wird, ist noch unklar. Die Gesundheitsämter stellt die Impfpflicht erneut vor eine Herausforderung.
Bis Anfang März waren in Hessen laut Sozialministerium etwa neun Prozent der Beschäftigten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen nicht geimpft. Das sind rund 22 100 Menschen. Wer bis zum heutigen Dienstag keinen sogenannten Immunitätsnachweis – also einen Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest als Beleg dafür, dass eine Impfung nicht möglich ist – vorgelegt hat, muss von den Einrichtungen ans Gesundheitsamt gemeldet werden. Denn ab heute gilt deutschlandweit die Impfpflicht für Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, Heilpraktiker, mobile Pflegedienste und viele weitere Bereiche. „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht trägt dem besonderen Schutzbedürfnis der Menschen Rechnung, die auf Pflege und medizinische Unterstützung angewiesen sind“, erklärte Hessens Gesundheitsminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) Anfang März.

Die Umsetzung der einrichtungbezogenen Impfpflicht ist jedoch nicht mit dem Start der Meldepflicht erledigt und wird wohl etwas dauern. Das sagt auch der stellvertretende Leiter des Frankfurter Gesundheitsamtes, Antoni Walczok. „Entscheidend ist das digitale Meldeprogramm des Landes“, so Walzcok. Denn fehlende Nachweise sollen von den Einrichtungen schriftlich oder digital an die jeweiligen Gesundheitsämter gemeldet werden. Das Problem: Die digitale Meldeplattform gibt es bis Dienstagmittag noch nicht. In Frankfurt sei daher auch noch nicht abzusehen, wie viele Beschäftigte in den Einrichtungen noch geimpft werden bzw. einen entsprechenden Nachweis erbringen müssten, sagt Walzcok.

Auch ob es durch die Impfpflicht in Frankfurt zu Versorgungsengpässen kommen könnte, ist noch unklar. Ein sofortiges Beschäftigungsverbot für diejenigen, die ihren Nachweis noch nicht erbracht haben, soll es aber nicht geben. So sieht das Gesetz vor, dass die Gesundheitsämter die gemeldeten Fälle zunächst selbst untersuchen. Dabei sei zuerst auch ein Beratungsgespräch mit der gemeldeten Person geplant, so Walczok. Erst danach wird entschieden, wie es weitergeht. Laut Gesetz kann das Gesundheitsamt die Beschäftigten mit einem Bußgeld bis zu 2500 Euro belegen oder ein Tätigkeitsverbot aussprechen. Bis dahin dürfen sie jedoch ganz normal weiter in ihrem Beruf arbeiten. Zudem müsse man auch schauen, ob im Falle eines Tätigkeitsverbots der Betrieb in den Einrichtungen noch aufrecht erhalten werden könne, so Walczok.

Für die ohnehin überlasteten Gesundheitsämter ist die Impfpflicht eine zusätzliche Herausforderung. Neben den Meldungen durch die Einrichtungen sieht das Gesetz zur Impfpflicht auch vor, dass die Gesundheitsämter selbst, unabhängig von den Meldungen, die Immunitätsnachweise von Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und anderen Betrieben kontrollieren können. Inwiefern das tatsächlich umgesetzt werden kann, ist allerdings unklar. „Wir haben aktuell einen Krieg in der Ukraine, eine Impfpflicht, ein Masernschutzgesetz und nebenbei auch noch eine Pandemie, die noch nicht vorbei ist“, sagt Antoni Walczok. „In diesem Kontext könnten wir natürlich parallel noch die Nachweise kontrollieren, aber wir müssen Prioritäten setzen.“ Aktuell stehe dabei vor allem die Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine im Fokus. Mit Blick auf die Impfpflicht müsse man nun erstmal abwarten, bis alles in die Praxis gehe – und bis das Meldeportal des Landes online ist.
 
15. März 2022, 13.28 Uhr
Laura Oehl
 
Laura Oehl
Jahrgang 1994, Studium der Musikwissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt, Journalismus-Master an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, seit Dezember 2020 beim JOURNAL FRANKFURT. – Mehr von Laura Oehl >>
 
 
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