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Einkaufen ohne Ende
Das Gesetz sieht das Gesetz im einzelnen vor: Lediglich vier Sonntage im Jahr dürfen verkaufsoffen sein. Ausgeschlossen von dieser Option sind die vier Adventsonntage, der Totensonntag und der Volkstrauertag. Außerdem verkaufsfrei bleiben der erste und zweite Weihnachtsfeiertag, der Karfreitag, die Oster- und Pfingstfeiertage sowie Fronleichnam. An Heiligabend und Silvester ist nach wie vor eine Öffnungszeit bis 14 Uhr erlaubt.
Inwieweit Frankfurter Geschäfte die neuen Regelungen nutzen werden, ist noch nicht klar. Der Frankfurter Einzelhandelsverband schätzt beim Großteil seiner Mitglieder nur eine geringe Bereitschaft, die bisherigen Öffnungszeiten auszuweiten. Erwartet wird aber, dass insbesondere große Kaufhäuser und Supermärkte die Vorweihnachtszeit nutzen werden, um ihre Geschäfte bis 22 Uhr zu öffnen.
SPD und Grüne kritisierten das Gesetz. Laut SPD hätten insbesondere Familienbetriebe unter den neuen Regelungen zu leiden. Dem hält der CDU-Abgeordnete Ulrich Caspar entgegen: „Erfahrungen aus dem Ausland belegen, dass gerade die serviceorientierten kleinen Geschäfte profitieren, die flexibel auf den jeweiligen Kundenkreis eingehen.“
Der Grünen-Abgeordneter Frank Kaufmann wirft der CDU Schwammigkeit vor. Das „Gummigesetz“ für die Sonntagsregelung sorge für Verwirrung und nicht für ein klares Öffnungsverbot an Sonn- und Feiertagen. „Die Auswahl an Feiertagen, die getroffen wurde, ist zumindest unter dem Gesichtspunkt der liturgischen Bedeutung der Feste völlig willkürlich“, so Kaufmann. Seine Fraktion plädiert für mehr Flexibilität und mehr Selbstbestimmung für die Kommunen. Die sei beim neu beschlossenen Gesetz nicht zu erkennen. „Dadurch wird das absolute Misstrauen den Gemeinden gegenüber deutlich, dass Sie ihnen keine vernünftigen Entscheidungen bei den vier weiteren Verkaufssonntagen zutrauen“, so Kaufmann.
Text: Miriam Schulte
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