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Foto: Harald Schröder
Foto: Harald Schröder

Editorial 8/2020

Viele Fragen

Der Mordfall Lübcke hat gezeigt, dass es tödlich sein kann, die Stimme gegen Rechts zu erheben. Die aktuelle NSU 2.0-Affäre legt zudem die Vermutung nahe, dass es ein rechtes Netzwerk in der hessischen Polizei gibt. Die Polizei unter Generalverdacht zu stellen, ist dennoch falsch, schreibt Chefredakteurin Ronja Merkel in ihrem Editorial.
Am 2. Juni dieses Jahres jährte sich erstmals der Mord an dem ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Der CDU-Politiker wurde auf seiner eigenen Terrasse mit einem Kopfschuss getötet. Mutmaßlich von dem Rechtsextremisten Stephan Ernst, dessen nationalistisch-völkisches Weltbild sich nicht mit dem Engagement Lübckes für Geflüchtete vereinbaren ließ. Ein Jahr nach dieser furchtbaren Tat begann vor dem Oberlandesgericht Frankfurt der Prozess gegen Stephan Ernst und seinen möglichen Komplizen Markus H. Es ist ein Prozess, der viele Fragen aufwirft, eines jedoch unmissverständlich aufzeigt: Die Stimme gegen Rechts zu erheben, kann in Deutschland noch immer tödlich sein.

Davon zeugen auch die Drohschreiben, die in den vergangenen zwei Jahren an Dutzende Personen des öffentlichen Lebens geschickt wurden. Immer sind sie mit NSU 2.0 oder anderen, den Nationalsozialismus verherrlichenden Kürzeln unterzeichnet. Meist sind die Adressaten Frauen, oft haben sie einen Migrationshintergrund. Und in fast sämtlichen Fällen gibt es Hinweise, dass die persönlichen Daten der Betroffenen zuvor von Computern der hessischen Polizei abgerufen wurden. Sind es nun Einzelfälle oder gibt es ein rechtes Netzwerk in der hessischen Polizei? Und ist es fair, die Beamtinnen und Beamten unter Generalverdacht zu stellen, möglicherweise sogar durch Beleidigungen und tätliche Angriffe „abzustrafen“? Letzteres muss klar verneint werden. Nichts rechtfertigt, dass Polizistinnen und Polizisten zur Zielscheibe frustrierter, gewaltbereiter Idioten werden.

In einem funktionierenden Rechtsstaat ist die Polizei das Bollwerk der Demokratie und verteidigt letztendlich auch die Redefreiheit derer, die die Staatsgewalt gern abschaffen würden. Die Betonung liegt dabei jedoch auf dem Funktionieren des Rechtsstaates – und das ist nur gegeben, wenn sich diese für unsere Gesellschaft so wichtige Institution offen und kritisch mit den eigenen Strukturen auseinandersetzt. Und alles nur denkbar Mögliche unternimmt, damit auch die erste Frage klar und deutlich verneint werden kann.

Die Ausgabe 8/2020 des JOURNAL FRANKFURT „Der Mordfall Walter Lübcke. Ein Prozess, zwei Geständnisse und viele offene Fragen“ erscheint am 28. Juli 2020.
 
28. Juli 2020, 11.38 Uhr
Ronja Merkel
 
Ronja Merkel
Jahrgang 1989, Kunsthistorikerin, von Mai 2014 bis Oktober 2015 leitende Kunstredakteurin des JOURNAL FRANKFURT, von September 2018 bis Juni 2021 Chefredakteurin. – Mehr von Ronja Merkel >>
 
 
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