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Foto: Bernd Kammerer
Foto: Bernd Kammerer

E-Scooter-Chaos

Satzung und feste Abstellzonen für E-Scooter geplant

Bis zum Jahresende will die Stadt das Parken von E-Rollern per Sondernutzungssatzung regulieren. Darüber sind die Verleihfirmen laut Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) „nicht glücklich“. Derweil steigt die Anzahl der Roller im Stadtgebiet durch zwei neue Anbieter.
Seit Juni 2019 prägen sie das Stadtbild von Frankfurt, stehen praktisch an jeder Straßenecke und tragen Namen wie Tier, Lime oder Bird: Die Rede ist von den E-Scootern. Für viele sind sie eine praktische Alternative zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), für andere einfach nur lästig. Eine Verkehrsbehinderung sind sie dann, wenn sie nicht sachgemäß abgestellt werden und somit Rad- und Fußgängerwege versperren. Das ist in Frankfurt vermehrt der Fall und löste nun erneut eine Debatte um das Scooter-Chaos aus.

„Lange Zeit hat es keine Möglichkeit gegeben, das Parkproblem zu regeln oder gar die Zahl der Roller zu begrenzen“, sagt der Frankfurter Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD). Seitdem es Anfang des Jahres aber ein Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf dazu gab, sei dies anders. Das Abstellen von E-Scootern und Leihfahrrädern stellt dem Urteil zufolge eine Sondernutzung dar und kann durch eine kommunale Sondernutzungssatzung geregelt werden. Eine solche Satzung werde derzeit von der Verwaltung ausgearbeitet, so Oesterling. „Wir planen, die Sondernutzungssatzung den Stadtverordneten in der zweiten Jahreshälfte vorzustellen“, teilte der Verkehrsdezernent dem JOURNAL FRANKFURT mit. Danach könnten das Stadtparlament und sein Nachfolger sie bis Jahresende in Kraft setzen. Für die Nachfolge von Oesterling haben die Grünen Anfang der Woche Gesundheitsdezernent Stefan Majer nominiert.

Wenige Wochen nach dem Grundsatzurteil in Düsseldorf sei es zu einem runden Tisch mit den E-Scooter-Verleihfirmen gekommen, erzählt Oesterling. Dabei hätten die Betreiber zugesichert, aktiv gegen das Park-Chaos werden zu wollen. „Die momentane Situation sieht aber anders aus“, machte Oesterling deutlich, am Chaos habe sich „nichts verändert“. Über eine Sondernutzungssatzung seien die Firmen laut Oesterling „nicht glücklich“: „Sie wollen eine freiwillige Vereinbarung mit der Stadt über bestimmte Parkzonen“, sagt der Verkehrsdezernent.

Der Beschluss einer Sondernutzungssatzung für E-Roller würde für Frankfurt bedeuten, dass die Stadt künftig das Parken der Scooter regulieren kann. Anstatt des Free-Floating-Prinzips, nach dem man den Roller stationslos überall abstellen kann, sind feste Parkzonen für diese in der Planung. „Wir setzen uns dafür ein, dass die E-Scooter in Fußgängerzonen wie auf der Zeil und auf dem Römerberg nicht mehr parken dürfen“, sagt Oesterling. Da die Stadt erst einmal geeignete Abstellflächen dafür finden und festlegen müsse, seien zunächst nur Parkbereiche für die Innenstadt vorgesehen.

Die kürzlich verabschiedete Europa-Ampel-Koalition dürfte die Pläne um eine Sondernutzungssatzung unterstützen. Im Koalitionsvertrag steht zum Thema E-Scooter: „Wir wollen statt des derzeitigen ‚free floating‘-Modells für E-Scooter ein stationsgebundenes Angebot mit Lademöglichkeit an der Station und deutlich reduzierte Störwirkung für insbesondere den Fuß- und Radverkehr prüfen und gemeinsam mit den Anbieter:innen umsetzen.“

Laut Verkehrsdezernent Oesterling sei nicht klar, wie viele E-Scooter es derzeit zum Ausleihen in Frankfurt gebe. „Das kann ich nur schätzen. Da sich die Zahl der Anbieter von drei auf fünf erhöht hat, sind jetzt erheblich mehr Roller in Frankfurt unterwegs“, sagt er. Vor Kurzem sei Oesterling noch von rund 6500 E-Scootern im Frankfurter Stadtgebiet ausgegangen. Neben den bekannten Verleihfirmen Tier, Lime und Bird sind im April und Mai jedoch noch die skandinavischen Firmen Bolt und Voi dazugekommen.
 
18. Juni 2021, 12.42 Uhr
Margaux Adam
 
 
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