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Foto: © Ruben Rodriguez/Unsplash
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Corona-Pandemie

Wechselunterricht soll ab 15. Februar stattfinden

Hessens Kultusminister Alexander Lorz (CDU) stellt die Einführung von Wechselunterricht für die Klassen 1 bis 6 in Aussicht. Sollte das Infektionsgeschehen es zulassen, könnte bald eine schrittweise Rückkehr zum Regelbetrieb an hessischen Schulen beginnen.
Nachdem Bund und Länder erst am Dienstag eine Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns beschlossen hatten, stellte Kultusminister Alexander Lorz (CDU) am Donnerstag eine schrittweise Rückkehr zum Regelbetrieb an hessischen Schulen in Aussicht. Derzeit werden Schüler:innen ab der siebten Klasse, mit Ausnahme von Abschlussklassen, im Distanzunterricht beschult. Für die Jahrgänge 1 bis 6 ist hingegen lediglich die Präsenzpflicht aufgehoben. Betroffene Eltern müssen in diesem Fall selbst entscheiden, ob ihre Kinder am Präsenzunterricht in den Schulen teilnehmen, oder ob sie die Möglichkeit haben, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten.

Bis zum 14. Februar werde sich daran laut Lorz nichts ändern. Sollte es das Infektionsgeschehen jedoch zulassen „und vorbehaltlich der weiteren gemeinsamen Entscheidungen von Bund und Ländern“, würden „ab dem 15. Februar 2021 die Jahrgangsstufen eins bis sechs landesweit in den Wechselunterricht gehen.“ Ab März solle der Unterrichtsbetrieb in diesen Jahrgangsstufen dann als „Präsenzunterricht im eingeschränkten Regelbetrieb“ möglich sein. In den Jahrgangsstufen ab der siebten Klasse wird der Präsenzunterricht bis voraussichtlich März weiter ausgesetzt. Dann solle auch für diese Jahrgangsstufen bis zu den Osterferien Wechselunterricht stattfinden. Abschlussklassen sind von alldem ausgenommen. Hier wird weiterhin im Präsenzunterricht beschult.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) spricht sich seit längerem für eine Umstellung auf ein Wechselmodell aus. Dieses biete die Möglichkeit, „Phasen der Einführung, Übung und Vertiefung sinnvoll auf Präsenz- und Distanzunterricht zu verteilen“, sagte GEW-Vorsitzende Maike Wiedwald. Die Aufhebung der Präsenzpflicht für die Klassen eins bis sechs hatte die GEW hingegen bereits im Dezember als „perspektivlos“ kritisiert. Wiedwald begrüßte die Ankündigung des Kultusministeriums daher ausdrücklich: „Nur so kann sichergestellt werden, dass sich Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte in einem regelmäßigen Rhythmus auch in der Schule begegnen.“ Allerdings sei die Begrenzung des Umstiegs auf das Wechselmodell in den Grundschulen von Mitte Februar bis Anfang März „unsinnig“, betonte Wiedwald. Die GEW fordert für die Grundschulen stattdessen eine Festlegung auf das Wechselmodel bis zu den Osterferien.

Im Wechselunterricht nimmt jeweils nur ein festgelegter Teil der Schulklassen, eine sogenannte „Lern(teil)gruppe“, am Präsenzunterricht teil, während der andere Teil zu Hause beschult wird. Für den Fall, dass Eltern ihre Kinder nicht zu Hause beschulen können, soll eine räumlich getrennte Notbetreuung angeboten werden.
 
25. Januar 2021, 13.40 Uhr
srs
 
 
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