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Corona-Pandemie

Volker Bouffier: „Wir sind noch lange nicht da, wo wir hin müssen“

Verschärfte Kontaktbeschränkungen, neue Auflagen für den Einzelhandel und Sonderregeln an Weihnachten und Silvester: Bund und Länder haben am Mittwoch beschlossen, die bisherigen Maßnahmen zu verlängern und in einigen Bereichen auch zu verschärfen.
Bund und Länder haben sich am Mittwoch auf strengere Auflagen im Einzelhandel, für Kontaktbeschränkungen und das Silvester-Feuerwerk geeinigt. Die beschlossenen Änderungen sollen voraussichtlich vom 1. bis 20. Dezember gelten; die bisherigen Corona-Maßnahmen werden zudem verlängert. Stundenlang haben die Ministerpräsident:innen der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch über das weitere Vorgehen gegen die Corona-Pandemie beraten. Denn die Neuinfektionen steigen zwar langsamer an, aber sie sinken nicht. „Wir haben die Dynamik des Anstieges gebrochen, aber wir sind in den Zahlen noch lange nicht da, wo wir hin müssen“, sagte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Abend. Das hessische Corona-Kabinett tagt am Donnerstag und berät über die konkrete Umsetzung der geplanten Maßnahmen in Hessen.

Beschlossen wurden unter anderem Verschärfungen im Bereich der Kontaktbeschränkungen. Ab Dezember dürfen sich nur noch fünf statt zehn Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Die Frage, ob diese Regelung auch für private Wohnungen gelte, berate das Corona-Kabinett am Donnerstag. „Sie kennen unsere hessische Linie, dass wir aus Respekt vor dem Grundrecht eine dringende Empfehlung aussprechen“, sagte der Ministerpräsident.

Sonderregeln für Weihnachten und Silvester

Für Weihnachten und Silvester soll es Sonderregelungen geben. „Wir wollen dem klaren und nachvollziehbaren Bedürfnis vieler Bürger und Familien, an Weihnachten zusammenzukommen, entsprechen“, so Bouffier. Vom 23. Dezember bis 1. Januar dürfen sich demnach zehn Personen, unabhängig vom Hausstand, treffen. Auch hier zählen Kinder unter 14 Jahren nicht mit.

Öffentliche Silvesterfeiern auf Plätzen und Straßen sollen nicht stattfinden. Auflagen für private Feuerwerke werde es jedoch nicht geben: „Wir möchten den Menschen aber auch nicht die Freude daran nehmen, mit ihren Kindern im Garten drei Raketen abzuschießen“, erklärte Bouffier. Für die Regelungen bezüglich der Kontaktbeschränkungen sei entscheidend, dass die Bevölkerung mitmache und versuche, Kontakte möglichst gering zu halten. „Wenn sich zehn Personen treffen können, ist das ja kein Muss. Vielleicht geht es ja auch mal zu fünft.“

Neue Auflagen für Einzelhandel

Demnach darf sich pro 20 Quadratmeter Fläche nur noch ein Kunde beziehungsweise eine Kundin in einem Ladenlokal aufhalten. Die Regelung gilt allerdings nur für große Ladenflächen ab 800 Quadratmetern. In kleineren Geschäften soll sich höchstens eine Person pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche befinden dürfen. Außerdem soll im Groß- und Einzelhandel die Maskenpflicht erweitert werden. Sie soll künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen gelten.

Schulen und Kitas

Für Schulen und Kitas gibt es wenig Neues. Der Präsenzunterricht an Schulen habe höchste Priorität, betonte Bouffier. Die in Hessen bereits geltende Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen gilt nun bundesweit. Eine Maskenpflicht in Grundschulen, wie es Bayern einführt, wolle man in Hessen aber nicht übernehmen. Es gebe keine Grundlage dafür, dass in den Schulen beziehungsweise durch die Öffnung der Schulen die Infektionen besonders steigen, so Bouffier. Nur dort, wo es zu Ausbrüchen kommt, solle in den Schulbetrieb eingegriffen werden.

Neuerungen gibt es auch hinsichtlich der Corona-Grenzwerte für Hotspots. So soll es in Zukunft ab einem Inzidenzwert von 200 Verschärfungen nach Ermessen der Länder geben. Ministerpräsident Bouffier kündigte am Mittwochabend auch Dezemberhilfen für die Wirtschaft an. „Man kann nicht auf der einen Seite schließen und auf der anderen Seite keine Wirtschaftshilfe anbieten.“
 
26. November 2020, 11.24 Uhr
Elena Zompi
 
 
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