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Corona-Kabinett
Hessen hebt Kontaktbeschränkungen auf
Mit dem Wochenende läuft die derzeit geltende Verordnung des Zwei-Stufen-Plans in Hessen aus. Ab Freitag treten weitere Lockerungen in Kraft: Neben den Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich fällt auch die Maskenpflicht im Unterricht weg.
Die hessenweite Inzidenz liegt seit Monaten erstmals wieder im einstelligen Bereich. Dementsprechend sollen ab kommendem Freitag, den 25. Juni, weitere Lockerungen in Kraft treten, wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Sozialminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) im Anschluss an die Sitzung des Hessischen Corona-Kabinetts am Dienstag mitteilten. Bouffier sprach von einer „erfolgreichen Entwicklung“, man werde nun Lockerungen, die „großzügig im Freien, weniger großzügig im Innenbereich“ seien, vornehmen.
Ab Freitag werden die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich aufgelöst. Bislang waren Treffen von zwei Haushalten oder zehn Personen erlaubt; Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren waren davon ausgenommen. Treffen sich mehr als 25 Personen im öffentlichen Raum, wird das laut Bouffier als Veranstaltung angesehen. Dementsprechend sei es dann notwendig, die Kontaktdaten zu erfassen. Öffentliche Veranstaltungen sind in Innenräumen künftig mit bis zu 250 Personen, im Außenbereich mit bis zu 500 Personen erlaubt. In beiden Fällen müsse ein Hygienekonzept vorliegen, bei größeren Veranstaltungen bedürfe es einer Genehmigung des Gesundheitsamtes, so Bouffier.
Im Bereich der Gastronomie bleibt die Testpflicht im Innenbereich weiterhin bestehen, Clubs dürfen mit Bar- jedoch ohne Tanzbetrieb öffnen. Letzterer sei lediglich bei Veranstaltungen im Freien erlaubt. Hotels wiederum dürfen mit der neuen Verordnung wieder unter voller Auslastung geführt werden. Hier müsse lediglich noch zu Beginn des Aufenthaltes ein Testnachweis vorgelegt werden, erklärte Bouffier.
Maskenpflicht im Unterricht entfällt
Weitere Lockerungen wurden auch für die Schülerinnen und Schüler in Hessen beschlossen: Die Maskenpflicht soll innerhalb der Gebäude, auf den Fluren und bis zum Sitzplatz im Klassenraum gelten. Während des Unterrichts sowie auf dem Pausenhof sei das Tragen dann nicht mehr notwendig.
Die Kitas sollen nach einer Übergangsphase ab dem 5. Juli zum Regelbetrieb ohne eingeschränkte Öffnungszeiten zurückkehren. Wie Sozialminister Klose mitteilte, entfalle dann auch die Maskenpflicht für Beschäftigte.
Bordelle dürfen wieder öffnen
Bislang ausgenommen von allen Lockerungen blieben die Bordelle in Hessen. Diese dürfen ab Freitag nun ebenfalls wieder öffnen. Es gelten Testpflicht und Hygienemaßnahmen, die Kontaktdaten müssen erfasst werden.
Die Lockerungen sollen zunächst für vier Wochen gelten. Dann wolle man sich erneut zusammensetzen, so Bouffier. Übersteigt die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Kreis den Wert von 50, seien vor Ort wieder verschärfte Maßnahmen notwendig. Ab einer Inzidenz höher 100 greifen weitergehende Maßnahmen entsprechend des Eskalationskonzepts.
Ab Freitag werden die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich aufgelöst. Bislang waren Treffen von zwei Haushalten oder zehn Personen erlaubt; Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren waren davon ausgenommen. Treffen sich mehr als 25 Personen im öffentlichen Raum, wird das laut Bouffier als Veranstaltung angesehen. Dementsprechend sei es dann notwendig, die Kontaktdaten zu erfassen. Öffentliche Veranstaltungen sind in Innenräumen künftig mit bis zu 250 Personen, im Außenbereich mit bis zu 500 Personen erlaubt. In beiden Fällen müsse ein Hygienekonzept vorliegen, bei größeren Veranstaltungen bedürfe es einer Genehmigung des Gesundheitsamtes, so Bouffier.
Im Bereich der Gastronomie bleibt die Testpflicht im Innenbereich weiterhin bestehen, Clubs dürfen mit Bar- jedoch ohne Tanzbetrieb öffnen. Letzterer sei lediglich bei Veranstaltungen im Freien erlaubt. Hotels wiederum dürfen mit der neuen Verordnung wieder unter voller Auslastung geführt werden. Hier müsse lediglich noch zu Beginn des Aufenthaltes ein Testnachweis vorgelegt werden, erklärte Bouffier.
Maskenpflicht im Unterricht entfällt
Weitere Lockerungen wurden auch für die Schülerinnen und Schüler in Hessen beschlossen: Die Maskenpflicht soll innerhalb der Gebäude, auf den Fluren und bis zum Sitzplatz im Klassenraum gelten. Während des Unterrichts sowie auf dem Pausenhof sei das Tragen dann nicht mehr notwendig.
Die Kitas sollen nach einer Übergangsphase ab dem 5. Juli zum Regelbetrieb ohne eingeschränkte Öffnungszeiten zurückkehren. Wie Sozialminister Klose mitteilte, entfalle dann auch die Maskenpflicht für Beschäftigte.
Bordelle dürfen wieder öffnen
Bislang ausgenommen von allen Lockerungen blieben die Bordelle in Hessen. Diese dürfen ab Freitag nun ebenfalls wieder öffnen. Es gelten Testpflicht und Hygienemaßnahmen, die Kontaktdaten müssen erfasst werden.
Die Lockerungen sollen zunächst für vier Wochen gelten. Dann wolle man sich erneut zusammensetzen, so Bouffier. Übersteigt die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Kreis den Wert von 50, seien vor Ort wieder verschärfte Maßnahmen notwendig. Ab einer Inzidenz höher 100 greifen weitergehende Maßnahmen entsprechend des Eskalationskonzepts.
22. Juni 2021, 17.56 Uhr
Sina Eichhorn
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