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Foto: Tobias Tullius/Unsplash
Foto: Tobias Tullius/Unsplash

Corona-Kabinett

Bouffier: „Das Hygienekonzept gilt weiter – immer und überall“

Die Hessische Landesregierung hat in einer weiteren Corona-Kabinettssitzung am Donnerstag über die Details zu den angekündigten Lockerungen entschieden. Ab Samstag ist kontaktloser Freizeitsport wieder möglich, ab dem 15. Mai dürfen Gastronomien öffnen.
Die Hessische Landesregierung hat am Donnerstag in einer weiteren Corona-Kabinettssitzung über Details zu den angekündigten Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen entschieden. Grund für die Sondersitzung war die Telefonkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch. Demnach sollen alle Beschlüsse, die am Mittwoch entschieden wurden, zeitnah umgesetzt werden, teilte der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) mit. „Wir haben eine Fülle an sehr einschneidenden Maßnahmen beschlossen, für alle Bereiche musste eine Regelung gefunden werden. Je besser es uns nun gelingt, dass wir uns daran halten, umso zügiger können wir weitere Schritte gehen.“

Bouffier betonte, dass über all diesen Entscheidungen die Einhaltung der bestehenden Hygienekonzepte und Abstandsregelungen stehe. „Das Hygienekonzept gilt eigentlich immer und überall“, so der hessische Ministerpräsident. Neben der Lockerung bei Kontaktbeschränkungen auf Personen zweier Haushalte, dürfen ab 9. Mai wieder Versammlungen mit bis zu 100 Personen unter geregelten Voraussetzungen stattfinden. Die zuständigen Behörden könnten im Ausnahmefall eine höhere Teilnehmerzahl ermöglichen, wenn gewährleistet werde könne, dass die Einhaltung der Voraussetzungen kontinuierlich überwacht wird. „Auch alles unter 100 Personen ist nicht in Ordnung, wenn die Abstands- und Hygienevorschriften nicht eingehalten werden können“, betonte der hessische Vize-Ministerpräsident Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen). Größere Veranstaltungen in Messehallen seien ebenfalls wieder möglich, sofern die Abstandsregeln eingehalten werden. Unter gleicher Voraussetzung dürfen auch Kinos und Theater ihren Betrieb ab Samstag wieder aufnehmen.

Die bestehende Begrenzung im Einzelhandel auf eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern wurde ebenfalls aufgelöst. Ab sofort gelte eine Limitierung auf 20 Quadratmeter Fläche pro Person, teilte Bouffier mit. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bleibe weiterhin verpflichtend.

Außerdem wurde bekannt gegeben, dass Gastronomien ab dem 15. Mai wieder öffnen dürfen. Hier müsse ein Abstand von fünf Quadratmetern Fläche zu anderen Gästen gewährleistet werden. Davon ausgenommen seien entsprechend Familienmitglieder sowie Personen des eigenen oder eines zweiten Hausstandes. Eine Beschränkung auf Außen- oder Innenflächen sei dabei nicht vorgesehen. Neben Restaurants dürfen auch Spielhallen, Wettbüros und Casinos ihren Betrieb wieder aufnehmen. Auch Hotelzimmer und Ferienwohnung dürfen ab dem 15. Mai wieder an Touristen vermietet werden; Campingplätze können ebenfalls öffnen. Tanzlokale und Diskotheken müssen jedoch weiterhin geschlossen bleiben.

Ab dem 9. Mai darf auch Vereinssport wieder ausgeübt werden, sofern er kontaktfrei bleibe und Dusch- und Umkleideräume nicht genutzt werden. Ebenso erlaubt werde der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports in Abstimmung mit den Ligen, sofern ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt. Innenminister Peter Beuth (CDU) sagte: „Wir haben nicht die einzelnen Sportarten, sondern den Sport insgesamt bewertet. Heute ist ein guter Tag für die Sportfamilie in Hessen.“ Zusätzlich können auch Indoorspielplätze, Kletter- und Turnhallen sowie Kegelbahnen einschließlich Bowling und Squash ab dem 9. Mai wieder öffnen. Fitnessstudios dürfen ab dem 15. Mai ihren Betrieb wieder aufnehmen.

Im Bereich der Schulen und Kitas hält die hessische Landesregierung an dem Konzept der stufenweisen Öffnung fest. Nach den bereits erfolgten Teilöffnungen orientiere man sich an den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz, so Kultusminister Alexander Lorz (CDU). Die Hochschulen dürfen ab dem 9. Mai im Rahmen ihrer Selbstverwaltung über ihre Öffnung entscheiden. Präsenzveranstaltungen sind ab diesem Zeitpunkt wieder möglich, Online-Angebote sollten jedoch weiterhin genutzt werden.

Die jetzigen Verordnungen gelten bis zum 5. Juni, dann werde es eine Neubewertung der Lage geben. Al-Wazir betonte: „Freiheit und Verantwortung sind Geschwister. Wir erlauben viel aber setzen gleichzeitig darauf, dass Veranstalter und Betriebe verantwortungsbewusst handeln.“ Sollte sich erweisen, dass die ein oder andere Maßnahme nicht mehr tragbar sei, könne diese auch wieder zurückgenommen werden.
 
7. Mai 2020, 19.00 Uhr
sie
 
 
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