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Bündnis „Seebrücke Frankfurt“
Polizei löst Demonstration auf
Rund 400 Aktivistinnen und Aktivisten demonstrierten am Sonntagnachmittag gegen die europäische Flüchtlingspolitik. Aufgrund des derzeit geltenden Versammlungsverbots zur Bekämpfung des Coronavirus sah sich die Polizei gezwungen, die Demonstration aufzulösen.
Am Sonntagnachmittag versammelten sich am nördlichen Mainufer rund 400 Aktivistinnen und Aktivisten, um gegen die europäische Flüchtlingspolitik zu demonstrieren – trotz des während der Corona-Krise geltenden Versammlungsverbots. Die Demonstrierenden bildeten zwischen Eisernem Steg und Alter Brücke eine Menschenkette, sollen aber, so heißt es seitens der Teilnehmenden, darauf geachtet haben, den vorgeschriebenen Mindestabstand einzuhalten. Dennoch griff die Polizei bereits kurz nach Beginn der Versammlung ein und löste diese schließlich auf.
Während der Corona-Pandemie ist die Landesregierung laut Infektionsschutzgesetz ermächtigt, bestimmte Artikel des Grundgesetzes einzuschränken. Dies gilt auch für Artikel 8, der die Versammlungsfreiheit regelt; dem steht in der aktuellen Krisensituation Artikel 2, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, gegenüber. In Hessen gilt seit dem 20. März ein Versammlungsverbot, um die Bevölkerung vor der Ausbreitung des Coronavirus zu schützen. Seit einigen Tagen können Verstöße gegen die Verordnungen zudem als Ordnungswidrigkeiten geahndet und mit Bußgeldern belegt werden.
„Heute haben wir zum Seebrücke Aktionstag mit Hunderten Menschen am Mainufer in Frankfurt auf die Situation an den EU-Außengrenzen aufmerksam gemacht und die Evakuierung der Geflüchtetenlager gefordert“, teilte das Bündnis „Seebrücke Frankfurt“ nach der Demonstration mit. „Mit über zwei Metern Abstand haben sich Menschen mit Schildern, Transparenten, Warnwesten am Mainufer aufgestellt und Parolen gerufen.“ Um die Abstände einzuhalten, seien extra Markierungen auf den Boden gesprüht worden. Seitens der Aktivistinnen und Aktivisten heißt es nun, die Polizei habe für eine „Eskalation dieses friedlichen Protestes gesorgt“. Es habe mehrere Festnahmen und Platzverweise gegeben, damit habe man den Demonstrierenden „das individuelle Recht auf Meinungsäußerung versagt“.
Ein Sprecher der Polizei Frankfurt bestätigte auf Anfrage, dass sich die Demonstrierenden bemüht hätten, die vorgeschriebenen Mindestabstände zu wahren. Dennoch habe man die Versammlung auflösen müssen, da Erfahrungswerte zeigten, dass eine Demonstration mit so vielen Teilnehmenden schnell in eine „falsche Richtung“ laufe, in der die derzeit notwendigen Sicherheitsabstände nicht mehr eingehalten werden können. Dies sei aber essentiell, um die Infektionsketten zu unterbrechen. Zudem habe es eine „starke Signalwirkung“, ließe man die Demonstrierenden einfach gewähren, während die Polizei die Menschen am Mainufer und in den Parks verstärkt kontrolliere und bei Verstößen gegen die aktuell geltenden Verordnungen Bußgelder verhänge, so der Polizeisprecher. Man habe die Demonstrierenden daher mehrfach aufgefordert, die Versammlung aufzulösen.
Zu dem Vorwurf einiger Aktivistinnen und Aktivisten, die Polizei habe die Demonstrierenden „gewaltvoll entfernt“, heißt es seitens der Polizei, man habe mehrere Teilnehmende weggetragen. Dabei seien jedoch weder Pfefferspray noch Schlagstöcke eingesetzt worden. Auch habe es keine Festnahmen gegeben. Lediglich die Personalien seien aufgenommen worden, anschließend „durften sie gehen“, so der Polizeisprecher. Die Aktivistinnen und Aktivisten erwarten nun Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz – und damit die Zahlung der festgelegten Bußgelder.
Während der Corona-Pandemie ist die Landesregierung laut Infektionsschutzgesetz ermächtigt, bestimmte Artikel des Grundgesetzes einzuschränken. Dies gilt auch für Artikel 8, der die Versammlungsfreiheit regelt; dem steht in der aktuellen Krisensituation Artikel 2, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, gegenüber. In Hessen gilt seit dem 20. März ein Versammlungsverbot, um die Bevölkerung vor der Ausbreitung des Coronavirus zu schützen. Seit einigen Tagen können Verstöße gegen die Verordnungen zudem als Ordnungswidrigkeiten geahndet und mit Bußgeldern belegt werden.
„Heute haben wir zum Seebrücke Aktionstag mit Hunderten Menschen am Mainufer in Frankfurt auf die Situation an den EU-Außengrenzen aufmerksam gemacht und die Evakuierung der Geflüchtetenlager gefordert“, teilte das Bündnis „Seebrücke Frankfurt“ nach der Demonstration mit. „Mit über zwei Metern Abstand haben sich Menschen mit Schildern, Transparenten, Warnwesten am Mainufer aufgestellt und Parolen gerufen.“ Um die Abstände einzuhalten, seien extra Markierungen auf den Boden gesprüht worden. Seitens der Aktivistinnen und Aktivisten heißt es nun, die Polizei habe für eine „Eskalation dieses friedlichen Protestes gesorgt“. Es habe mehrere Festnahmen und Platzverweise gegeben, damit habe man den Demonstrierenden „das individuelle Recht auf Meinungsäußerung versagt“.
Ein Sprecher der Polizei Frankfurt bestätigte auf Anfrage, dass sich die Demonstrierenden bemüht hätten, die vorgeschriebenen Mindestabstände zu wahren. Dennoch habe man die Versammlung auflösen müssen, da Erfahrungswerte zeigten, dass eine Demonstration mit so vielen Teilnehmenden schnell in eine „falsche Richtung“ laufe, in der die derzeit notwendigen Sicherheitsabstände nicht mehr eingehalten werden können. Dies sei aber essentiell, um die Infektionsketten zu unterbrechen. Zudem habe es eine „starke Signalwirkung“, ließe man die Demonstrierenden einfach gewähren, während die Polizei die Menschen am Mainufer und in den Parks verstärkt kontrolliere und bei Verstößen gegen die aktuell geltenden Verordnungen Bußgelder verhänge, so der Polizeisprecher. Man habe die Demonstrierenden daher mehrfach aufgefordert, die Versammlung aufzulösen.
Zu dem Vorwurf einiger Aktivistinnen und Aktivisten, die Polizei habe die Demonstrierenden „gewaltvoll entfernt“, heißt es seitens der Polizei, man habe mehrere Teilnehmende weggetragen. Dabei seien jedoch weder Pfefferspray noch Schlagstöcke eingesetzt worden. Auch habe es keine Festnahmen gegeben. Lediglich die Personalien seien aufgenommen worden, anschließend „durften sie gehen“, so der Polizeisprecher. Die Aktivistinnen und Aktivisten erwarten nun Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz – und damit die Zahlung der festgelegten Bußgelder.
6. April 2020, 13.13 Uhr
Ronja Merkel
Ronja Merkel
Jahrgang 1989, Kunsthistorikerin, von Mai 2014 bis Oktober 2015 leitende Kunstredakteurin des JOURNAL FRANKFURT, von September 2018 bis Juni 2021 Chefredakteurin. Mehr von Ronja
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