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Buchhandlung Schutt am Uhrtürmchen
Eigentümer klagt über fehlende Miete
Der Traditionsbuchhandlung Schutt am Bornheimer Uhrtürmchen droht eine Räumungsklage, Inhaberin Angelika Schleindl sprach zudem über Schikanen seitens des Vermieters. Nun meldete sich dieser und widersprach den Vorwürfen.
Seit über 100 Jahren besteht die Buchhandlung Schutt am Bornheimer Uhrtürmchen, doch nun droht dem Traditionsgeschäft das Aus: Der Vermieter hat eine Räumungsklage eingereicht, die am 24. September vor Gericht verhandelt werden soll. Grund dafür ist laut Eigentümer, dass sich Inhaberin Angelika Schleindl ohne Rechtsgrund in den Räumlichkeiten aufhalte. Darüber hinaus soll sie seit April keine Miete mehr gezahlt haben. Zuvor hatte Schleindl in einem Gespräch mit dem JOURNAL FRANKFURT vom 31. August von Schikanen und Mieterhöhungen berichtet.
Seit 1999 betreibt Angelika Schleindl die Buchhandlung in Bornheim, die den Namen ihres Vorgängers Heinz Schutt trägt. Dieser soll das Traditionshaus, zu dem ein im Hinterhof gelegenes Antiquariat gehört, vor rund 100 Jahren eröffnet haben. Die 64-Jährige berichtete, der Räumungsklage sei ein Gespräch mit der Hausverwaltung voran gegangen, bei dem es um ihre Nachfolge gehen sollte. Dabei sei ein neuer Vertrag mit der neuen Mieterin geschlossen worden. Laut Schleindl sei die Nachfolge im Nachhinein gescheitert, der Eigentümer bestehe aber weiterhin auf die neuen Verträge, in denen er über das Doppelte an Miete vorsehe.
Dieser wies Schleindls Vorwürfe nun zurück und teilte mit, dass inzwischen seit Januar das Mietverhältnis zu der neuen Buchhändlerin „unbeanstandet“ laufe. Dementsprechend „bestand keinerlei Anlass, gegenüber der ausgeschiedenen Mieterin bei einem beendeten Mietverhältnis eine Mieterhöhung vorzunehmen; ein Mieterhöhungsverlangen ist auch nie erfolgt.“ Nachdem Schleindl nun trotz des neuen Mietverhältnisses die Buchhandlung weiterhin betreibe und sich so „ohne Rechtsgrund in den Räumen aufhält“, wurde nun Räumungsklage erhoben.
Laut Eigentümer habe weder er noch die zuständige Hausverwaltung von Schleindl seit April Miete erhalten. Zu weiteren Fragen wollen sich Eigentümer, Rechtsanwalt sowie Hausverwaltung bis zum Termin der Gerichtsverhandlung am 24. September nicht mehr äußern.
Seit 1999 betreibt Angelika Schleindl die Buchhandlung in Bornheim, die den Namen ihres Vorgängers Heinz Schutt trägt. Dieser soll das Traditionshaus, zu dem ein im Hinterhof gelegenes Antiquariat gehört, vor rund 100 Jahren eröffnet haben. Die 64-Jährige berichtete, der Räumungsklage sei ein Gespräch mit der Hausverwaltung voran gegangen, bei dem es um ihre Nachfolge gehen sollte. Dabei sei ein neuer Vertrag mit der neuen Mieterin geschlossen worden. Laut Schleindl sei die Nachfolge im Nachhinein gescheitert, der Eigentümer bestehe aber weiterhin auf die neuen Verträge, in denen er über das Doppelte an Miete vorsehe.
Dieser wies Schleindls Vorwürfe nun zurück und teilte mit, dass inzwischen seit Januar das Mietverhältnis zu der neuen Buchhändlerin „unbeanstandet“ laufe. Dementsprechend „bestand keinerlei Anlass, gegenüber der ausgeschiedenen Mieterin bei einem beendeten Mietverhältnis eine Mieterhöhung vorzunehmen; ein Mieterhöhungsverlangen ist auch nie erfolgt.“ Nachdem Schleindl nun trotz des neuen Mietverhältnisses die Buchhandlung weiterhin betreibe und sich so „ohne Rechtsgrund in den Räumen aufhält“, wurde nun Räumungsklage erhoben.
Laut Eigentümer habe weder er noch die zuständige Hausverwaltung von Schleindl seit April Miete erhalten. Zu weiteren Fragen wollen sich Eigentümer, Rechtsanwalt sowie Hausverwaltung bis zum Termin der Gerichtsverhandlung am 24. September nicht mehr äußern.
9. September 2020, 13.12 Uhr
sie
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