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Brunchen oder ungültig wählen?

Mancher Wähler mag sich mit dem Gedanken tragen, morgen einfach gemütlich zu brunchen. Oder ungültig zu wählen. Beides ist einfacher als man denkt. Eine Einführung.

Ungültig wählen
Einfachste Regel: Ihr Wille darf nicht klar erkennbar sein. Also bleiben folgende Möglichkeiten ungültig zu wählen:

  • Alle oder mehrere Kandidaten ankreuzen
  • Den Stimmzettel durchstreichen und zur Sicherheit noch "Ungültig" draufschreiben
  • Nix ankreuzen, also einen leeren Stimmzettel abgeben
  • Oder Sie schreiben ihre Adresse und Telefonnummer gut lesbar auf den Stimmzettel - gilt auch nicht.
Am Wahlergebnis ändert sich durchs Nichtwählen übrigens nichts. Der Unterschied besteht nur darin, dass die ungültigen Stimmen klar ausgewiesen werden. Im Gegensatz zum Nichtwählen bleibt den Politikern und Parteien dann nicht die Ausrede, dass die Wahlbeteiligung wegen des Wetters so schlecht ausgefallen sei. Als Vorbild für ungültiges Wählen wird deswegen die Landtagswahl 1952 im Saarland genannt - damals hatte man die Demokratische Partei Saar (DPS) verboten, die den Anschluss an die Bundesrepublik im Programm hatte. Ergebnis: Fast ein Viertel der Stimmzettel wurde ungültig abgegeben. Und noch ein Blick in die Zukunft: auch wenn das Wählen einmal elektronisch funktioniert, soll die Möglichkeit der ungültigen Stimme erhalten bleiben. Dann reicht ein einfacher Klick.

Brunchen
Fast jedes Café, Restaurant oder Hotel in Frankfurt bietet seinen Gästen einen Brunch an. Die Kosten belaufen sich bei einem Buffet meist auf 15 bis 25 Euro, je nachdem wie exklusiv Sie's gerne hätten - nach oben gibt es natürlich keine Grenzen. Doch ein Brunch lässt sich auch sehr leicht selbst herstellen, denn es handelt sich dabei um eine Kombination von Frühstück (engl. breakfast) und Mittagessen (engl. Lunch). Das bezieht sich zunächst vor allem auf die Uhrzeit - der Brunch wird normalerweise erst am späten Vormittag bzw. frühen Mittag eingenommen. Gegessen werden darf so gut wie alles - also warm wie kalt, von Brötchen und Croissant bis zu Rührei und Krustenbraten. Der Brunch kann über die Mittagszeit hin ausgedehnt werden und sich bis in den Nachmittag hineinziehen.

Aber, und dieser Hinweis sei erlaubt: die Wahllokale haben bis 18 Uhr geöffnet. Und weil spätestens da der Brunch ein Ende gefunden haben sollte, bleibt Ihnen noch genug Zeit Ihr Kreuzchen an der richtigen Stelle zu setzen. Oder an der Falschen. Ganz wie Sie möchten.

Beachten Sie auch unser Wahl-Extra unter www.journalportal.de/extra

 
27. Januar 2007, 11.16 Uhr
Nils Bremer
 
 
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