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Foto: Adobe Stock/helmutvogler
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Beihilfe zur Untreue

Staatsanwaltschaft erhebt weitere Anklage im AWO-Skandal

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat im AWO-Skandal wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Untreue Anklage gegen eine 38-jährige Frankfurterin erhoben. Sie soll von der AWO Wiesbaden mehrfach fälschlicherweise Gehalts- und Honorarzahlungen erhalten haben.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat im Skandal um den Wiesbadener Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Anklage gegen eine 38-jährige Frankfurterin erhoben. Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft wird ihr Beihilfe zur Untreue vorgeworfen.

Die ehemalige Justiz-Fachangestellte am Frankfurter Amtsgericht soll bei der AWO Wiesbaden in einem Schein-Arbeitsverhältnis gestanden und dafür Gehalt bekommen haben. Zudem sollen die ehemalige Wiesbadener AWO-Geschäftsführerin und ihre beiden Stellvertreter, gegen die ebenfalls ermittelt wird, der 38-Jährigen zwischen 2015 und 2020 in vier Fällen Honorar für Leistungen gezahlt haben, die sie gar nicht erbracht habe, so die Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus wirft die Staatsanwaltschaft der Angeschuldigten vor, vom Wiesbadener Kreisverband zwei SUVs sowie eine Tankkarte zur Verfügung gestellt bekommen und die Autos als Dienstfahrzeuge genutzt zu haben.

Bis 2018 arbeitete die 38-Jährige am Frankfurter Amtsgericht, seit 2014 verdiente sie zudem als selbstständige Immobilienmaklerin ihr Geld. Durch die Geschäfte, die ihr nun mit der AWO-Leitung in Wiesbaden vorgeworfen werden, soll dem Kreisverband laut Staatsanwaltschaft ein Schaden in Höhe von mehr als 283 000 Euro entstanden sein. Das Amtsgericht Frankfurt soll nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die 38-Jährige entscheiden.

Seit 2019 ermittelt die Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen Verantwortliche der AWO-Kreisverbände in Wiesbaden und Frankfurt. Beiden Verbänden ist durch die Machenschaften ihrer früheren Geschäftsführungen ein hoher finanzieller Schaden entstanden. Die neue Führung des Wiesbadener Kreisverbands sprach im Dezember von „massiven Verfehlungen, wirtschaftlich falschen Entscheidungen und versäumtem wirtschaftlichen Handeln der früheren Verantwortlichen in Geschäftsführung und Vorstand“, was unter anderem dazu geführt habe, dass dem Kreisverband für die Jahre 2014 bis 2020 die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde. Darüber hinaus hatte die AWO Wiesbaden, anders als der Frankfurter Kreisverband, Insolvenz anmelden müssen. Inzwischen ist das Insolvenzverfahren wieder aufgehoben.
 
19. Januar 2022, 12.21 Uhr
loe
 
 
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