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Foto: © Bernd Kammerer
Foto: © Bernd Kammerer

Beamter ging unangemeldeter Nebentätigkeit nach

LKA ermittelt gegen Frankfurter Polizisten

Erneut hat ein Polizist unbefugt Daten von einem Polizeicomputer abgerufen. Ein Zusammhang mit den NSU 2.0-Drohschreiben liegt laut Innenministerium jedoch nicht vor. Vielmehr wird eine finanzielle Motivation in Verbindung mit einer nicht angemeldeten Nebentätigkeit vermutet.
Einem Frankfurter Polizisten wird die Verletzung von Dienstgeheimnissen und Bestechlichkeit vorgeworfen. Der 41-Jährige soll einer nicht angemeldeten Nebentätigkeit für eine private Sicherheitsfirma nachgegangen sein und aufgrund dessen unrechtmäßige Abfragen an Polizeicomputern getätigt haben, wie das Hessische Landeskriminalamt (LKA) am Donnerstag mitteilte. Es bestehe der Verdacht, dass der Beamte unrechtmäßige Abfragen aus polizeilichen Datenbanken durchgeführt habe, „um sich mit den daraus gewonnenen Informationen im Rahmen seiner nicht genehmigten Nebentätigkeit persönlich zu bereichern“, so das LKA.

Gegen den Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Frankfurt sei bereits am 20. August ein Disziplinarverfahren eingeleitet sowie worden. Zudem seien Durchsuchungsbeschlüsse in Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen vollstreckt worden. Zeitgleich zu den Durchsuchungsmaßnahmen am 20. August habe das LKA ein Verbot des Führens der Dienstgeschäfte gegenüber des Beamten ausgesprochen. Aufgrund des Einflusses der strafrechtlichen Würdigung auf das Disziplinarverfahren ruhe dieses nun bis zur Beendigung der strafrechtlichen Ermittlungen.

Bisher kein Zusammenhang mit NSU-2.0-Drohschreiben erkennbar

Im konkreten Fall des Frankfurter Polizeibeamten habe man es mit einem sehr ernsten Fehlverhalten und „womöglich einer handfesten Straftat zu persönlichen Bereicherung“ zu tun“, sagte Innenminister Peter Beuth (CDU) am Donnerstag. Dem gingen die Ermittlungsbehörden strafrechtlich und auch disziplinarisch „mit allen Mitteln“ nach. „Das Rechtsverständnis dieses Beamten ist offenkundig derart verrutscht, dass er für mich nichts mehr in der hessischen Polizei verloren hat“, teilt der der hessische Innenminister mit.

Bei derartigen Unternehmen habe ein Polizeibeamter nichts zu suchen, sagte Beuth außerdem. Hinweise auf eine rechtsextremistische Aktivität des Beamten gebe es aktuell jedoch nicht, vielmehr solle dieser aus einer finanziellen Motivation heraus gehandelt haben, um sich persönlich zu bereichern. Die Ermittlungen dazu dauerten jedoch weiterhin an. Bisher konnten auch keine Hinweise im Zusammenhang mit dem NSU 2.0-Drohmail-Komplex festgestellt werden, gab das Hessische Innenministerium am Donnerstag bekannt.

Sicherheitsfirma mit rechtsradikalem Einfluss?

Zuvor hatten das ARD-Politikmagazin Kontraste sowie Der Spiegel über den Fall berichtet. Einem Bericht zufolge soll die in Hamm ansässige Sicherheitsfirma Asgaard, für die der Frankfurter Polizist während seiner Urlaubszeit tätig gewesen sein soll, rechtsradikal beeinflusst sein. So liege Kontraste ein Foto des Geschäftsführer Dirk G. vor, auf dem er mit einer Büste eines Wehrmachtssoldaten zu sehen ist und lachend auf ein Eisernes Kreuz auf der Büste zeige.

Um zudem weitere Straftatbestände mit der Sicherheitsfirma in Nordrhein-Westfalen zu prüfen, arbeiteten die hessischen Ermittler im engen Austausch mit Bundessicherheitesbehörden und Sicherheitsbehörden anderer Länder.
 
18. September 2020, 13.30 Uhr
jwe
 
 
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