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Außengastronomie
Stadt verlängert Gastronomie-Sonderregelung
Gastronomiebetriebe in Frankfurt dürfen bis einschließlich April ihren Außenbereich großflächig nutzen – ohne zusätzliche Kosten. Die Stadt hat die bestehende Sonderregelung verlängert; zudem sollen weitere Schutzelemente greifen.
Seit Mai dieses Jahres dürfen Gastronomiebetriebe in Frankfurt ihre zur Verfügung stehenden Außenflächen großzügiger nutzen. Diese Sonderreglung wurde nun bis April 2021 verlängert. Das teilte die Stadt Frankfurt am Donnerstag mit. Damit wolle man „auf unbürokratische Weise“ die Gastronominnen und Gastronomen in der aktuell schwierigen Zeit unterstützen. „Cafés und Restaurants sind wichtiger Teil unseres städtischen Lebens. Das soll auch so bleiben. Wir wollen dazu beitragen, dass die Betriebe gut durch den Winter kommen“, begründete Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) die Entscheidung. Bereits vor zwei Wochen hatte die Stadt beschlossen, dass Heizpilze in vorerst erlaubt bleiben. Zu Jahresbeginn standen diese noch aus Klimaschutzgründen in der Kritik.
Weiterhin sei es bei der Nutzung der zur Verfügung stehenden Flächen wichtig, dass dabei straßenrechtliche Belange nicht eingeschränkt würden, so Oesterling. Zudem müssten die Gastronominnen und Gastronomen eine gültige Sondernutzungserlaubnis vorweisen können. Ausgestellt werde diese über das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE). Bei der Nutzung sei zu beachten, „dass Geh- und Radwege frei bleiben“, um so Rücksicht auch auf andere Bürgerinnen und Bürger zu nehmen, sagte Oesterling.
Neben der Nutzung von Heizpilzen dürfen die Betriebe weitere Maßnahmen im Außenbereich treffen, um die Gäste vor Wind, Regen und Kälte zu schützen. Was genau erlaubt ist und inwiefern Windschutzelemente, Schirme sowie Markisen und Blumenkübel zulässig sind, kann auf einem Merkblatt der ASE eingesehen werden.
Erst ab Mai 2021 sollen dann für die Erweiterungsflächen wieder Kosten fällig werden, heißt es seitens der Stadt. Anträge auf Verlängerung und Erweiterung können ab sofort online gestellt werden.
Weiterhin sei es bei der Nutzung der zur Verfügung stehenden Flächen wichtig, dass dabei straßenrechtliche Belange nicht eingeschränkt würden, so Oesterling. Zudem müssten die Gastronominnen und Gastronomen eine gültige Sondernutzungserlaubnis vorweisen können. Ausgestellt werde diese über das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE). Bei der Nutzung sei zu beachten, „dass Geh- und Radwege frei bleiben“, um so Rücksicht auch auf andere Bürgerinnen und Bürger zu nehmen, sagte Oesterling.
Neben der Nutzung von Heizpilzen dürfen die Betriebe weitere Maßnahmen im Außenbereich treffen, um die Gäste vor Wind, Regen und Kälte zu schützen. Was genau erlaubt ist und inwiefern Windschutzelemente, Schirme sowie Markisen und Blumenkübel zulässig sind, kann auf einem Merkblatt der ASE eingesehen werden.
Erst ab Mai 2021 sollen dann für die Erweiterungsflächen wieder Kosten fällig werden, heißt es seitens der Stadt. Anträge auf Verlängerung und Erweiterung können ab sofort online gestellt werden.
25. September 2020, 12.02 Uhr
sie/red
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