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Foto: AWO-Zentrale Frankfurt © Bernd Kammerer
Foto: AWO-Zentrale Frankfurt © Bernd Kammerer

AWO-Skandal

Jürgen Richter stellt Strafanzeige gegen Bildungsdezernentin

Der ehemalige AWO-Geschäftsführer Jürgen Richter wirft Frankfurts Bildungsdezernentin Sylvia Weber üble Nachrede und Verleumdung vor. Das teilte der Anwalt in einem öffentlichen Schreiben mit; den direkten Kontakt zum Bildungsdezernat gab es bislang nicht.
Jürgen Richter, ehemaliger Geschäftsführer der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (AWO) und dessen Frau Hannelore haben Strafanzeige gegen Frankfurts Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD) wegen Verleumdung gestellt. In dem Schreiben, das über den Anwalt der beiden veröffentlicht wurde, heißt es, „die persönlichen Anwürfe“ gegen die Eheleute Richter seien „ebenso substanzlos wie unnötig“. Jürgen Richter trat im Dezember vergangenen Jahres im Zuge des Skandals als Geschäftsführer zurück, Hannelore Richter war als Geschäftsführerin des Wiesbadener Kreisverbands der Awo tätig.

Weber hatte am vergangenen Donnerstag auf einer Pressekonferenz mitgeteilt, dass die Frankfurter AWO mehr als 900 000 Euro an städtischen Geldern allein in den Jahren 2017 und 2018 im Kitabereich missbräuchlich eingesetzt habe. Statt diese an die Stadt zurückzuzahlen seien sie unter anderem für doppelte Lohnabrechnungen, höhere Gehälter und Dienstwägen eingesetzt worden. Weber verurteilte dies als „kriminelle Energien“, die „wenige Mächtige auf Kosten der Allgemeinheit und zum Schaden der gesamten Arbeiterwohlfahrt“ durchgeführt hätten. Darüber hinaus soll sie von einem „System-Richter“ dahinter gesprochen haben. Über seinen Anwalt ließ Richter nun verlauten, dass die Vorwürfe nicht nachvollziehbar seien und forderte sie zur Nachweispflicht auf. Thesen wie „das System-Richter“, das Weber hinter diesen Machenschaften benannt haben soll, seien Behauptungen, um das Ehepaar in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.

Seitens des Bildungsdezernats wollte man den Fall nicht weiter kommentieren. Bislang hätte man nur durch die Presse von der Klage erfahren, eine persönliche Nachricht sei auch bis Montagnachmittag nicht eingegangen. „Wir warten nun erstmal ab. Und dann liegt es an der Staatsanwaltschaft, sich gegebenenfalls zu äußern“, so ein Sprecher. Seitens des Dezernats könne man jeden Cent der Forderung nachweisen.
 
1. Dezember 2020, 10.43 Uhr
sie
 
 
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