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AWO-Affäre: Oberbürgermeister Feldmann

„Kein Verdacht einer Straftat“

Die mögliche Einflussnahme von Oberbürgermeister Peter Feldmann auf die zu hohen Gehaltszahlungen der AWO an seine Ehefrau Zübeyde Feldmann beschäftigen auch die Staatsanwaltschaft. Die sehe derzeit jedoch keinen „Verdacht einer Straftat“.
Nahm Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) Einfluss auf die Vetragsverhandlungen zwischen der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und seiner Ehefrau Zübeyde Feldmann? Diese Frage beschäftigt auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt. Wie der Hessische Rundfunk (HR) berichtet, laufe ein Ermittlungsverfahren zu dem auffällig hohen Gehalt und dem Dienstwagen von Zübeyde Feldmann aus ihrer Zeit als Leiterin einer Kita der AWO. Laut Staatsanwaltschaft werde jedoch nicht gegen den Oberbürgermeister und seine Frau ermittelt, sondern gegen ehemalige Verantwortliche der AWO.

Erst vor wenigen Tagen sagte Petra Rossbrey, neue Vorsitzende des AWO-Präsidiums, im Interview mit der Frankfurter Rundschau (FR) der wirtschaftliche Schaden in Höhe von 4,5 Millionen Euro seit 2015 durch führende AWO-Funktionäre sei „durch eine völlige Abwesenheit von Kontrolle, durch große Vertrauensseligkeit und durch ein unterschwelliges Misstrauen gegenüber betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten“ möglich geworden. Damit lasse sich auch die überhöhte Gehaltszahlung an Zübeyde Feldmann erklären. Frau Feldmann sei laut Rossbrey im Vergleich zu anderen Kita-Leiterinnen „eindeutig zu hoch eingestuft“ gewesen, auch der Dienstwagen habe ihr nicht zugestanden. Angewiesen habe dies Hannelore Richter, Ehefrau des ehemaligen Geschäftsführers Jürgen Richter, durch eine handschriftliche Änderung des Vertrages von Frau Feldmann.

Oberbürgermeister Peter Feldmann reagierte am Montagvormittag auf die Berichterstattung mit der Weiterleitung eines Schreibens vom hessischen Justiz- an das Innenministerium. Aus dem am 9. Juli dieses Jahres aufgesetzten Briefes geht hervor, dass laut Staatsanwaltschaft Frankfurt „auf Grundlage der bisherigen Kenntnisse kein Verdacht einer Straftat“ gegen den Oberbürgermeister bestehe. Dieser trete allein als Inhaber eines Bankkontos in Erscheinung, „von dem eine Rückzahlung an die AWO angewiesen wurde“. Weiter heißt es in dem Schreiben, es gebe keine „Anhaltspunkte dafür, dass er auf die Vertragsverhandlungen Einfluss nahm oder davon Kenntnis hatte“. Inzwischen leitet Zübeyde Feldmann, so Petra Rossbrey, eine Kita der AWO „mit üblichem Gehalt und ohne Dienstwagen“.
 
3. August 2020, 12.23 Uhr
rom
 
 
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