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2,6 Millionen Euro Schaden
Weitere Anklage im AWO-Skandal
Wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen schweren Betrugs hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft erneut Anklage im AWO-Skandal erhoben. Die vier Beschuldigten sollen der Stadt mit dem Betrieb von zwei Geflüchtetenunterkünften einen Schaden von 2,6 Millionen Euro beschert haben.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat im Ermittlungskomplex um die Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (AWO) erneut Anklage erhoben. Wie die Behörde am Mittwochvormittag mitteilte, besteht der Verdacht des gemeinschaftlichen schweren Betruges in zwei Fällen. Bei den insgesamt vier Angeschuldigten soll es sich unter anderem um den früheren Geschäftsführer der Frankfurter AWO, Jürgen Richter, und dessen Frau Hannelore handeln. Letztere war bis Anfang 2020 Geschäftsführerin der AWO Wiesbaden und zugleich als Sonderbeauftragte der AWO Frankfurt für den Bereich „Flüchtlingshilfe“ tätig.
Neben den Eheleuten Richter ist laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft zudem ein 43-jähriger Frankfurter Rechtsanwalt angeklagt, der zunächst beratend für den Frankfurter Kreisverband tätig gewesen sein und später die Funktion des Sonderbeauftragten für den Bereich „Bau und Finanzen“ übernommen haben soll. Bei der vierten Person soll es sich um eine vormals bei der AWO Frankfurt und einem Tochterunternehmen jeweils als Leiterin der Abteilung „Finanzen“ beschäftigte 51-Jährige handeln.
Laut Staatsanwaltschaft wird den Angeschuldigten zur Last gelegt, in den Jahren 2016 bis 2018 gegenüber der Stadt Frankfurt, welche die AWO mit dem Betrieb von zwei Geflüchtetenunterkünften im Gutleutviertel sowie in Schwanheim beauftragt hatte, stark überhöhte Rechnungen für Personal- und Mietkosten geltend gemacht zu haben. Statt der Verpflichtung nachzukommen, für größtmögliche Wirtschaftlichkeit zu sorgen, sei es den vier Angeschuldigten vielmehr darum gegangen, „maximale Gewinne zu erzielen“. Dies sei unter anderem durch Vorlage falscher Abrechnungen erfolgt, was zu einem Schaden in Höhe von mehr als 2,6 Millionen Euro geführt habe.
Vor dem Arbeitsgericht Frankfurt haben im Juni bereits die Verhandlungen gegen Mitglieder der ehemaligen Frankfurter AWO-Leitung begonnen. Der Sozialverband fordert von ihnen insgesamt mehr als zwei Millionen Euro zurück – es geht um fingierte Honorarzahlungen sowie „die Gewährung überhöhter Dienstwagenpauschalen“. Laut Staatsanwaltschaft sind diese weiterhin Teil eines gesonderten Verfahrens und dauern ebenfalls an.
Neben den Eheleuten Richter ist laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft zudem ein 43-jähriger Frankfurter Rechtsanwalt angeklagt, der zunächst beratend für den Frankfurter Kreisverband tätig gewesen sein und später die Funktion des Sonderbeauftragten für den Bereich „Bau und Finanzen“ übernommen haben soll. Bei der vierten Person soll es sich um eine vormals bei der AWO Frankfurt und einem Tochterunternehmen jeweils als Leiterin der Abteilung „Finanzen“ beschäftigte 51-Jährige handeln.
Laut Staatsanwaltschaft wird den Angeschuldigten zur Last gelegt, in den Jahren 2016 bis 2018 gegenüber der Stadt Frankfurt, welche die AWO mit dem Betrieb von zwei Geflüchtetenunterkünften im Gutleutviertel sowie in Schwanheim beauftragt hatte, stark überhöhte Rechnungen für Personal- und Mietkosten geltend gemacht zu haben. Statt der Verpflichtung nachzukommen, für größtmögliche Wirtschaftlichkeit zu sorgen, sei es den vier Angeschuldigten vielmehr darum gegangen, „maximale Gewinne zu erzielen“. Dies sei unter anderem durch Vorlage falscher Abrechnungen erfolgt, was zu einem Schaden in Höhe von mehr als 2,6 Millionen Euro geführt habe.
Vor dem Arbeitsgericht Frankfurt haben im Juni bereits die Verhandlungen gegen Mitglieder der ehemaligen Frankfurter AWO-Leitung begonnen. Der Sozialverband fordert von ihnen insgesamt mehr als zwei Millionen Euro zurück – es geht um fingierte Honorarzahlungen sowie „die Gewährung überhöhter Dienstwagenpauschalen“. Laut Staatsanwaltschaft sind diese weiterhin Teil eines gesonderten Verfahrens und dauern ebenfalls an.
10. August 2022, 12.28 Uhr
sie
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