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Bundespolizei
Mitführverbot von Waffen und Messern am Wochenende
Die Bundespolizei hat für den Hauptbahnhof sowie verschiedene S-Bahn-Haltestellen, darunter die Hauptwache und Konstablerwache, ein Waffen- und Messerverbot angeordnet. Das Mitführverbot gilt nur am kommenden Wochenende.
Die Bundespolizei hat für das kommende Wochenende ein Messer- und Waffenverbot für den Hauptbahnhof (ausgenommen davon ist der U-Bahn-Bereich), für die Stationen Konstablerwache und Hauptwache und für alle weiteren Haltestellen, die zwischen diesen Bahnstrecken liegen, angeordnet. Das Mitführverbot gilt darüber hinaus in den verkehrenden S-Bahn-Zügen der Linien 1 bis 6 sowie 8 und 9. Wie die Bundespolizei mitteilte, gilt das Verbot nur zwischen 10 Uhr und 3 Uhr des Folgetages vom 3. Dezember bis 4. Dezember. Die Verbot bezieht sich dabei auf das Mitführen von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie auf Messer jeglicher Art.
In einer Mitteilung der Bundespolizei heißt es, dass der Grund für diese Maßnahme die erhöhte Anzahl von festgestellten Gewaltdelikten auf Bahnanlagen sei. Es seien diverse Waffen, insbesondere Messer, zum Einsatz gekommen oder mitgeführt worden. Durch das Mitführverbot ergebe sich die Chance, verstärkter Kontrollen durchzuführen und dadurch die Sicherheit der Reisenden zu erhöhen, teilt die Bundespolizei mit.
Polizeikräfte, der Zoll, die Bundeswehr, der bezirkliche Ordnungsdienst, die Feuerwehr, Rettungsdienste, medizinische Versorgungsdienste, Sicherheitsdienste sowie Mitarbeitende von Gastronomiebetrieben und Handwerker sind von Verbot ausgeschlossen.
In einer Mitteilung der Bundespolizei heißt es, dass der Grund für diese Maßnahme die erhöhte Anzahl von festgestellten Gewaltdelikten auf Bahnanlagen sei. Es seien diverse Waffen, insbesondere Messer, zum Einsatz gekommen oder mitgeführt worden. Durch das Mitführverbot ergebe sich die Chance, verstärkter Kontrollen durchzuführen und dadurch die Sicherheit der Reisenden zu erhöhen, teilt die Bundespolizei mit.
Polizeikräfte, der Zoll, die Bundeswehr, der bezirkliche Ordnungsdienst, die Feuerwehr, Rettungsdienste, medizinische Versorgungsdienste, Sicherheitsdienste sowie Mitarbeitende von Gastronomiebetrieben und Handwerker sind von Verbot ausgeschlossen.
2. Dezember 2021, 12.22 Uhr
sfk
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