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Foto: picture alliance/dpa/Getty Images Europe/Pool | Thomas Lohnes
Foto: picture alliance/dpa/Getty Images Europe/Pool | Thomas Lohnes

Lübcke-Prozess: Tag 31

Hass auf dem Handballen

Der Gutachter im Lübcke-Prozess hält Stephan Ernst für schuldfähig und sieht auch die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung als erfüllt an. Doch es war nicht diese Aussage, die am Donnerstag im Gerichtssaal für eine hitzige Diskussion sorgte.
Eltern, die ihr Kind verhungern ließen, der Hochstapler Gert Postel, Kindesmörder Magnus Gäfgen oder erst jüngst der Attentäter von Halle – sie alle saßen dem renommierten psychiatrischen Begutachter Norbert Leygraf schon gegenüber. Im Januar explorierte der 67-Jährige neun Stunden lang auch Stephan Ernst, den mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke, und beobachtet den Prozess während der Hauptverhandlung. Das Ergebnis, das der Psychiater am 31. Verhandlungstag präsentiert, ist eindeutig: Leygraf hält den Hauptangeklagten Stephan Ernst für schuldfähig. Und: Er sieht auch die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung als erfüllt an. Es sei davon auszugehen, so Leygraf, dass Ernst weitere Straftaten begehen würde. Die rechtsradikale Ideologie und der Hang zu schweren Straftaten seien „tief eingeschliffen“. Schon als Jugendlicher habe Ernst sich das Wort „Hass“ auf den rechten Handballen geätzt.

Ernst sei bei den Explorationen stets höflich und zurückhaltend, jedoch auch vorsichtig und nicht besonders offen gewesen. Er habe versucht, „mit möglichst vielen Worten möglichst wenig preiszugeben“. Zwischen den Fragen und Ernsts Antworten habe häufig eine lange Pause geherrscht, dies sei auch bei Fragen der Fall gewesen, bei denen es Leygraf verwunderlich erschien, dass Ernst über die Antwort nachdenken musste. Emotionen habe er nur bei Nachfragen zu seinem Vater gezeigt. Die Entschuldigung am Ende seines Geständnisses bezeichnet Leygraf als „wenig authentisch“.

Doch bis Norbert Leygraf aussagen kann, vergehen an diesem Morgen knapp zwei Stunden. Die Diskussion zwischen dem Vorsitzenden Richter Thomas Sagebiel und Ernsts Verteidiger Mustafa Kaplan am Donnerstag, die für diese Verzögerung sorgt, deutet sich bereits vor Verhandlungsbeginn an. Als Sagebiel ohne Robe in den Gerichtssaal tritt und Stephan Ernsts Verteidiger sowie der Gutachter Norbert Leygraf ihm daraufhin schnellen Schrittes aus dem Verhandlungssaal folgen, wird schnell ersichtlich, dass etwas nicht stimmt. Wenige Minuten später stehen alle, inklusive Stephan Ernst, wieder im Gerichtssaal: Ernst mit gequältem Gesicht, Sagebiel und Kaplan mit aufgerissenen Augen und teils wild gestikulierend. Sagebiel klärt schnell auf: Ernst habe Kopfschmerzen, könne sich nicht konzentrieren und habe daher mitgeteilt, an diesem Morgen nicht verhandlungsfähig zu sein. Vom anwesenden Arzt Leygraf wolle er sich aber nicht untersuchen lassen, weil dieser gleichzeitig auch der psychiatrische Gutachter ist.

Kaplan fordert Corona-Schnelltest

Verteidiger Kaplan fordert stattdessen einen Amtsarzt oder alternativ einen Notarzt. „Wir haben einen Arzt hier. Ich hole doch keinen Notarzt für einen im Grunde gesunden Mann“, wettert Sagebiel. Wenn sich der Hauptangeklagte nicht durch Leygraf untersuchen lassen wolle, werde die Verhandlung fortgesetzt. „Ich lasse mir von Ihrem Mandanten nicht vorschreiben, wann ich zu verhandeln habe.“ Am Ende zieht Kaplan in dem Duell den „Corona-Joker“ und fordert einen Schnelltest. Sein Mandant, der auch nach dieser Aussage noch weitere zehn Minuten ohne Maske im Gerichtssaal sitzt, könnte sich ja auch mit dem Coronavirus infiziert haben. Nützen tut dies alles nichts. Nachdem ein Fieberthermometer und ein Blutdruckmessgerät beschafft wurden, wurde Stephan Ernst letztlich doch von Norbert Leygraf untersucht – und für verhandlungsfähig erklärt.
 
20. November 2020, 12.42 Uhr
Elena Zompi
 
 
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