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Corona-Schutzmaßnahmen
Robert-Koch-Institut empfiehlt Mundschutz
Entgegen anfänglicher Überlegungen, empfiehlt nun auch das Robert-Koch-Institut das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Dabei gehe es weniger um den Eigenschutz, als vielmehr um die Verringerung der Gefahr, andere anzustecken.
Medizinische Schutzmasken sind derzeit ein knappes und begehrtes Gut, auch deshalb wird die Bevölkerung, trotz erhöhter Vorsichtsmaßnahmen, dazu angehalten, eben solche medizinischen Masken nicht selbst zu nutzen. Zu Beginn der Corona-Pandemie hieß es zudem vonseiten des Robert-Koch-Instituts (RKI) das Tragen auch eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes sei nur Menschen zu empfehlen, die unter akuten Atemwegserkrankungen leiden. Zumal der Barriereschutz einer Maske nach etwa 20 Minuten des Tragens durch die eigene Atemluft aufgehoben wird.
Diese anfängliche Empfehlung hat das RKI am Mittwoch dahingehend revidiert, als dass es nun doch das „vorsorgliche Tragen von Behelfsmasken“ empfiehlt. Behelfsmasken können auch selbstgenähte textile Barrieren sein; durch das Tragen werden vor allem Tröpfen, die man beim Sprechen, Niesen oder Husten ausstößt, abgefangen werden. Dadurch reduziere sich die Gefahr andere anzustecken, denn nach wie vor gibt es laut RKI keine „hinreichenden Belege dafür, dass ein Mund-Nasen-Schutz oder eine Behelfsmaske einen selbst vor einer Ansteckung durch andere schützt.“ Die Empfehlung des RKI zielt also weniger auf den Eigen-, als vielmehr auf den Fremdschutz ab.
Für das Tragen eines Mundschutzes spreche vor allem, dass nicht alle SARS-CoV-2-Infizierten bemerken, dass sie erkrankt sind. Bei einem milden Verlauf treten möglicherweise nur sehr leichte Symptome auf, die Ansteckungsgefahr für andere sei dennoch hoch, heißt es vonseiten des RKI. Das vorsorgliche Tragen von Behelfsmasken könne daher dazu beitragen, das Übertragungsrisiko zu vermindern. Darüber hinaus gebe es auch ein psychologischer Effekt: die Behelfsmasken können „das Bewusstsein für ‚physical distancing‘ und gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen.“ Unvermeidlich seien aber dennoch das Einhalten des verordneten Sicherheitsabstandes sowie das Beachten der Hygieneregeln. In Jena und dem Landkreis Nordhausen ist das Tragen eines Mundschutzes ab der kommenden Woche Pflicht. Medizinische Masken müssen nach wie vor, so das RKI, Fachpersonal vorbehalten sein, denn „der Schutz von Fachpersonal ist von gesamtgesellschaftlichem Interesse.“
Diese anfängliche Empfehlung hat das RKI am Mittwoch dahingehend revidiert, als dass es nun doch das „vorsorgliche Tragen von Behelfsmasken“ empfiehlt. Behelfsmasken können auch selbstgenähte textile Barrieren sein; durch das Tragen werden vor allem Tröpfen, die man beim Sprechen, Niesen oder Husten ausstößt, abgefangen werden. Dadurch reduziere sich die Gefahr andere anzustecken, denn nach wie vor gibt es laut RKI keine „hinreichenden Belege dafür, dass ein Mund-Nasen-Schutz oder eine Behelfsmaske einen selbst vor einer Ansteckung durch andere schützt.“ Die Empfehlung des RKI zielt also weniger auf den Eigen-, als vielmehr auf den Fremdschutz ab.
Für das Tragen eines Mundschutzes spreche vor allem, dass nicht alle SARS-CoV-2-Infizierten bemerken, dass sie erkrankt sind. Bei einem milden Verlauf treten möglicherweise nur sehr leichte Symptome auf, die Ansteckungsgefahr für andere sei dennoch hoch, heißt es vonseiten des RKI. Das vorsorgliche Tragen von Behelfsmasken könne daher dazu beitragen, das Übertragungsrisiko zu vermindern. Darüber hinaus gebe es auch ein psychologischer Effekt: die Behelfsmasken können „das Bewusstsein für ‚physical distancing‘ und gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen.“ Unvermeidlich seien aber dennoch das Einhalten des verordneten Sicherheitsabstandes sowie das Beachten der Hygieneregeln. In Jena und dem Landkreis Nordhausen ist das Tragen eines Mundschutzes ab der kommenden Woche Pflicht. Medizinische Masken müssen nach wie vor, so das RKI, Fachpersonal vorbehalten sein, denn „der Schutz von Fachpersonal ist von gesamtgesellschaftlichem Interesse.“
3. April 2020, 13.01 Uhr
rom
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