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Im Alkohol- und Hormonrausch

Radlerromanze endet auf dem Boden der Tatsachen

Es hätte ein so schöner Abend werden können, wenn ein Pärchen am Sonntag weniger dem Alkohol zugesprochen hätte. So aber endete man bei der Polizei und bekam ordentlich Ärger.
Es war ja so romantisch: Eine 31-jährige Frau und ein 32-jähriger Mann lernen sich in der Innenstadt kennen und es scheint zu funken. Man hat ja auch so viel gemeinsam: Das Pärchen stellt fest, dass es tatsächlich im gleichen Haus im Gallusviertel wohnt, was ein Zufall! Glückbeselt und euphorisch und zudem enorm alkoholisiert sind die beiden dann auf ihre Räder gestiegen, um den feuchtfröhlichen Abend zusammen ausklingen zu lassen. Von der City ging es zurück gen Heimat, beide radelten nebeneinander. Doch dann passierte es:

Ganz plötzlich verlor die Dame auf der Mainzer Landstraße unerwartet die Kontrolle über ihr Rad und rammte das Fahrrad ihres Verehrers. Beide stürzten und landeten unsanft auf dem Boden der Tatsachen. Zu ihrem Pech hielt dann auch noch eine Polizeistreife an. Immerhin: So wurden die erlittenen Prellungen und Schürfwunden versorgt. Aber dann konnten die Polizisten nicht umhin, den deutlichen Alkoholgeruch der Radler zu bemerken. Das Pärchen durfte also erstmal blasen. Die Ergebnisse sprachen für sich: Die Dame hatte laut Alkoholtest 2,5 Promille, der Herr vergleichsweise niedrige 1,53. Doch zu diesem Zeitpunkt war der romantische Abend längst gekippt.

Das Pärchen wurde zur Blutentnahme mit zum Präsidium genommen. Das wollte der Mann so aber nicht einfach mit sich machen lassen. Überhaupt hatte er kein Verständnis für die polizeilichen Maßnahmen und erklärte großspurig, er habe alles von den Polizisten Gesprochene mit seinem Handy aufgezeichnet. Das sei ja auch sein Recht, immerhin seien die Eltern Staatsanwälte. Doch da muss ein rechtliches Missverständnis vorgelegen haben: Die Beamten stellten nämlich sein Handy sicher. Jetzt muss sich der Mann nicht nur wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss verantworten, es droht ihm auch ein weiteres Strafverfahren wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß §201 StGB. Es ist nämlich strafbar heimliche Tonaufzeichnungen zu machen. Und da die beiden Radler ordentlich Promille intus hatten, sind nun auch ihre Führerscheine in Gefahr.
 
17. April 2018, 13.02 Uhr
nb
 
 
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