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Himmelfartsschießerei in der Innenstadt
Hells Angel zu 10 Jahren und 3 Monaten verurteilt
Zehn Monate dauerte der Prozess, am Mittwoch fiel am Frankfurter Landgericht endlich das Urteil. Das Hells Angel-Mitglied, das für die Schießerei am Vatertag 2016 verantwortlich sein soll, erwartet eine lange Haftstrafe.
Es war ein ruhiger Feiertag, Christi Himmelfahrt vor zwei Jahren, als es am Nachmittag gegen 16:50 Uhr auf dem Stoltze-Platz mitten in der Innenstadt plötzlich zu einer Schießerei kam. Besucher der angrenzenden Cafés brachten sich panisch in Sicherheit, zeitweilig gingen Zeugen gar von einer terroristischen Gefahrenlage aus. Doch dem war nicht so. Gezielt wurde auf die Insassen eines vorbeifahrenden weißen Geländewagens geschossen.
Foto: © Bernd Kammerer
Schnell erwies sich dieser dramatische Zwischenfall, bei dem eine Person lebensgefährlich und ein weiterer Fahrzeuginsasse schwer verletzt wurde, als der Höhepunkt einer Fehde im Rockermilieu. Am heutigen Mittwoch verurteilte das Landgericht Frankfurt das Hells Angels Mitglied Athanasios A. nach einem zehnmonatigen Prozess zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und drei Monaten und blieb damit nur leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zwei Monate länger beantragt hatte. Das Gericht wirft dem 57-jährigen Angeklagten versuchten Mord, Totschlag, unerlaubten Waffenbesitz und fahrlässige Körperverletzung vor.
Foto: © Bernd Kammerer
Die Verteidigung hatte hingegen auf Freispruch gedrungen und machte geltend, der Angeklagte habe angebliche Schüsse aus dem Wagen nur erwidert, also in Notwehr gehandelt. Dieser Argumentation wollte das Landgericht offenbar nicht folgen.
Foto: © Bernd Kammerer
Schnell erwies sich dieser dramatische Zwischenfall, bei dem eine Person lebensgefährlich und ein weiterer Fahrzeuginsasse schwer verletzt wurde, als der Höhepunkt einer Fehde im Rockermilieu. Am heutigen Mittwoch verurteilte das Landgericht Frankfurt das Hells Angels Mitglied Athanasios A. nach einem zehnmonatigen Prozess zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und drei Monaten und blieb damit nur leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zwei Monate länger beantragt hatte. Das Gericht wirft dem 57-jährigen Angeklagten versuchten Mord, Totschlag, unerlaubten Waffenbesitz und fahrlässige Körperverletzung vor.
Foto: © Bernd Kammerer
Die Verteidigung hatte hingegen auf Freispruch gedrungen und machte geltend, der Angeklagte habe angebliche Schüsse aus dem Wagen nur erwidert, also in Notwehr gehandelt. Dieser Argumentation wollte das Landgericht offenbar nicht folgen.
14. März 2018, 10.57 Uhr
nb
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