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Pläne zur Vermeidung des Diesel-Fahrverbotes
Hessens Umweltministerin Priska Hinz setzt Frankfurt Ultimatum
Für Frankfurt gibt es seit kurzem Druck von oben: Hessens Umweltministerin Priska Hinz fordert die Stadt dazu auf, ihre Pläne zur Vermeidung von Fahrverboten bis Ende Juni vorzulegen.
Hessens Umweltministerin Priska Hinz (Bündnis 90/ Die Grünen) hat die Stadt dazu aufgefordert, die Pläne zur Luftreinhaltung bald vorzulegen. Mit ihnen soll ein Dieselfahrverbot vermieden werden. Bisher sei keine der vorgesehenen Maßnahmen durch einen Magistrats- oder Stadtverordnetenbeschluss abgesichert, hieß es in einem Schreiben. Außerdem war von „geringem Fortschritt“ die Rede. Bis zum 30. Juni sollen diese Pläne vorliegen. „Es hätte nicht des Schreibens bedurft, damit die Stadt tätig wird“, sagte am Montag ein Sprecher des Verkehrsdezernats Frankfurt. Am kommenden Dienstag sei schon seit längerem ein Arbeitstreffen des Dezernenten mit den Sprechern der Koalition im Frankfurter Römer geplant. Die Maßnahmen für Luftreinhaltung müssten auch politisch abgestimmt werden.
In der Vergangenheit hatte die Deutsche Umwelthilfe das Land Hessen erfolgreich wegen Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in Frankfurt verklagt. Die Stadt ging dagegen in Berufung. Im Dezember stellte der Umweltverband Deutsche Umwelthilfe einen Eilantrag, mit dem er erreichen wollten, dass die Fahrverbote trotz des laufenden Rechtsstreits zum 1. Februar 2019 umgesetzt werden. Der Verwaltungsgerichtshof lehnte den Antrag allerdings ab.
Erst im März beschloss der Bundestag eine Gesetzesänderung zum Diesel-Fahrverbot. Die Durchsetzung von Fahrverboten sollte dadurch erschwert werden. In Frankfurt machte man sich deswegen keine Sorgen. Fahrverbote sind laut dem neuem Gesetz dann unverhältnismäßig, wenn die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresmittel nicht über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft liegt. Der Frankfurter Spitzenwert lag zuletzt bei 47. Der Frankfurter Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) ging davon aus, dass das Fahrverbot „vom Tisch“ sei, wenn das neue Gesetz in Kraft trete. „Wir haben jetzt noch eine Messstelle, die darüber liegt. Ich gehe davon aus, dass wir das auch schaffen“, sagte er gegenüber Medien. Der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm gilt aber weiterhin. Das neue Gesetz geht allerdings davon aus, dass dieser sich bei geringer Überschreitung auch mit anderen Mitteln erreichen lässt als mit einem Fahrverbot – beispielsweise mit Software-Updates oder moderneren Busflotten.
In der Vergangenheit hatte die Deutsche Umwelthilfe das Land Hessen erfolgreich wegen Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in Frankfurt verklagt. Die Stadt ging dagegen in Berufung. Im Dezember stellte der Umweltverband Deutsche Umwelthilfe einen Eilantrag, mit dem er erreichen wollten, dass die Fahrverbote trotz des laufenden Rechtsstreits zum 1. Februar 2019 umgesetzt werden. Der Verwaltungsgerichtshof lehnte den Antrag allerdings ab.
Erst im März beschloss der Bundestag eine Gesetzesänderung zum Diesel-Fahrverbot. Die Durchsetzung von Fahrverboten sollte dadurch erschwert werden. In Frankfurt machte man sich deswegen keine Sorgen. Fahrverbote sind laut dem neuem Gesetz dann unverhältnismäßig, wenn die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresmittel nicht über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft liegt. Der Frankfurter Spitzenwert lag zuletzt bei 47. Der Frankfurter Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) ging davon aus, dass das Fahrverbot „vom Tisch“ sei, wenn das neue Gesetz in Kraft trete. „Wir haben jetzt noch eine Messstelle, die darüber liegt. Ich gehe davon aus, dass wir das auch schaffen“, sagte er gegenüber Medien. Der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm gilt aber weiterhin. Das neue Gesetz geht allerdings davon aus, dass dieser sich bei geringer Überschreitung auch mit anderen Mitteln erreichen lässt als mit einem Fahrverbot – beispielsweise mit Software-Updates oder moderneren Busflotten.
14. Mai 2019, 10.53 Uhr
ez
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