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Foto: Harald Schröder
Foto: Harald Schröder

Interview mit Verkehrsdezernent Stefan Majer

„Zwei Drittel waren nicht zu schnell“

Verkehrsdezernent Stefan Majer (Die Grünen) über den Tempo 30-Modellversuch auf Frankfurter Hauptverkehrsstraßen.
JOURNAL Frankfurt: Die Geschwindigkeitsmessungen zum Tempo 30-Modellversuch sind am 20.07. zu Ende gegangen. Können Sie bereits eine Bilanz ziehen?
Stefan Majer: Nein, denn nur die angekündigten Geschwindigkeitsmessungen endeten am 20. Juli, der Modellversuch selbst geht aber noch bis Juni 2016. Insofern lässt sich hier auch noch keine Bilanz ziehen.

Hat sich der Lärmpegel deutlich messbar verändert oder gesenkt?
Da der Versuch insgesamt noch läuft, kann ich das noch nicht beantworten. Allerdings: Auf der Höhenstraße hatte 2012 sogar Herr Rentsch ein Einsehen und wir konnten damals schon dort messen. Da kamen auch zwischen 50 und 30 km/h klar messbare Unterschiede vor allem in den Nachtrandzeiten heraus, wo die Menschen einschlafen oder aufwachen.

Wie viele Verkehrsteilnehmer sind mit erhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden?
Von den gut 16.000 während der Tempo-30-Phase gemessenen Fahrzeugen waren zwei Drittel nicht zu schnell.

Als Gegner des Modellversuchs könnte man folgendes einwenden: Anwohner in Sachsenhausen, die in Flughafennähe wohnen, wussten vor zehn oder 15 Jahren noch nicht, was lärmtechnisch noch auf sie zukommen würde. Menschen, die auf den Alleenring oder auf die Eschersheimer Landstraße ziehen, wissen das sehr wohl. Warum sollte das Recht auf Lärmschutz dieser Anwohner Vorrang haben vor dem Recht der Verkehrsteilnehmer auf ein sinnvolles Fortkommen?
In Frankfurt haben wir ja ziemlich viel Erfahrung mit Konflikten zwischen dem Schutz der Gesundheit – um den geht es hier nämlich – und dem Verkehr, denken Sie nur an das Thema Feinstaub. Da gibt es klare rechtliche Rahmensetzungen und der Verwaltung obliegt es, auf dieser Basis alle Ansprüche bestmöglich zu berücksichtigen. Was da sinnvoll ist und was nicht wollen wir ja gerade herausfinden, denn darauf haben die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ein, übrigens auch einklagbares, Anrecht. Eines möchte ich auch klar sagen: Ich glaube nicht, dass die automobile Fortbewegung in den Nachtstunden sogleich ihres Sinnes beraubt würde, wenn man auf einigen wenigen Straßenabschnitten, an denen viele Menschen leben, nachts ein paar Sekunden länger braucht.

Wäre es nicht sinnvoller, die Tempo 50-Beschränkung auf diesen Straßen streng und kontinuierlich zu kontrollieren und auf diese Weise die bestehenden Regelungen durchzusetzen, anstatt auf zum Teil sechsspurigen Hauptverkehrsadern über Tempo 30 nachzudenken?
Der Versuch geht ja auch genau dieser Fragestellung gezielt mit den gestaffelten Messungen bei 30 und 50 km/h nach. Die entscheidende Frage ist: Womit erreichen wir an welcher Stelle den besten Schutz für die Anwohnerinnen und Anwohner? Da gibt es weder Dogma noch Denkverbote.

Warum war der Einsatz von privaten Sicherheitskräften zum Schutz der Radarkontrollen notwendig? Hat es Vorfälle gegeben?
Es kommt durchaus regelmäßig vor, dass geblitzte Fahrzeugführer umkehren und sich an den Messtrupp vor Ort wenden. Das bleibt erfreulicherweise meist sachlich, aber leider nicht immer. Mitunter mischen sich dann auch noch Passanten ein und dann wird’s ungemütlich. Das ist der Alltag am helllichten Werktag. Für den Verkehrsversuch mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun aber nachts und auch an Wochenenden auf die Gass‘, wo mitunter schon ein anders Publikum auf den Straßen unterwegs ist. Das ist nicht der Alltag und da finde ich es völlig richtig, dass der Personalrat sich dafür eingesetzt hat. Die Sicherheitskräfte hatten sich dezent im Hintergrund zu halten und nur, wenn es nötig schien, Präsenz gezeigt. Zu Eskalationen kam es nicht.
 
28. Juli 2015, 08.00 Uhr
Interview: Christoph Schröder
 
 
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