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Foto: Bernd Kammerer
Foto: Bernd Kammerer

Empfindliche Strafe gegen Eintracht Frankfurt

Hessenderby ohne Eintracht-Fans

Im Heimspiel der Eintracht gegen den VfB Stuttgart wird es etwas leiser im Stadion zugehen. Block 40 wird für diese Partie gesperrt sein. Härter ist hingegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts im Auswärtsspiel gegen den SV Darmstadt 98: Eintracht-Fans müssen draußen bleiben.
Wieder einmal gab es am 6. Dezember unschöne Szenen im Stadion der Eintracht zu sehen. Der SV Darmstadt 98 war zu Gast. Seit langer Zeit trafen beide Mannschaften wieder in der 1. Fußball-Bundesliga aufeinander. Grund für einige anwesende Chaoten sich wieder einmal daneben zu benehmen. Es wurden Fanutensilien der Lilien angezündet. Hohngesänge wurden angestimmt. Ein Platzsturm konnte noch verhindert werden, allerdings mussten aus Sicherheitsgründen die Tore zu den Fanblöcken geöffnet werden. Spieler von Eintracht Frankfurt stellten sich dem wütenden Mob und sorgten für eine Deeskalation.

Wieder einmal traten Menschen in Erscheinung, die kein gutes Licht auf Eintracht Frankfurt werfen. Nun folgte die Strafe. Und diese hat es in sich: Zunächst muss Frankfurt eine Geldstrafe von 75.000 Euro bezahlen – 25.000 Euro werden für sicherheitsrelevante Zwecke wie etwa gewaltpräventive Maßnahmen verwendet.

Im Heimspiel gegen den VfB Stuttgart werden Teile der Fans ausgeschlossen. Der Stehplatzbereich des Blocks 40 wird für diese Partie verwaist sein. Ein weiterer Teilausschluss liegt im Bereich des Möglichen. Diese Strafe wurde allerdings auf Bewährung ausgesetzt. Doch damit nicht genug. Im Auswärtsspiel bei Darmstadt 98 werden keine Eintracht-Fans im Stadion anwesend sein. Das Sportgericht entschied sich für einen Ausschluss für Gästeanhänger und eine Sperrung des Gästefanblocks. Zudem muss Eintracht Frankfurt den damit verbundenen Einnahmeausfall ersetzen.
Auch werden bis zum Ende der Saison keine Choreographien mehr im Waldstadion zu sehen sein. Dies, sowie die Nutzung von Blockfahnen bei Heim- und Auswärtsspielen, wurde ebenfalls verboten.
 
22. Januar 2016, 06.33 Uhr
red
 
 
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