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Zwischenruf von Ulli Nissen (SPD)

Sterbehilfe – eine Frage der Moral?

"Jeder soll selbst entscheiden können, ob er die Hilfe eine Arztes in Anspruch nehmen möchte, um den Sterbeprozess zu beschleunigen möchte", schreibt die SPD-Politikerin Ulli Nissen in ihrem Zwischenruf.
Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Das soll auch weiterhin so bleiben. Bislang wird die Hilfe zur Selbsttötung nicht juristisch verfolgt. Dennoch verbieten die Berufsordnungen der Ärztekammern in einigen Bundesländern die passive Sterbehilfe, so auch in Hessen. So kommt es zu unterschiedlichen Lebensverhältnissen in den jeweiligen Bundesländern. Das will der Bundestag nun ändern.

Einig sind sich auch alle Bundestagsabgeordneten darüber, dass die gewerbliche Sterbehilfe in Deutschland verboten werden soll. Und sie sind sich einig, dass es sich um eine Frage der Moral handelt. Jeder Bundestagsabgeordnete kann selbst entscheiden, welchen der vier Gesetzentwürfe er unterstützt. Anfang November wird der Deutsche Bundestag eine Entscheidung treffen.

Die wenigsten Unterstützer haben die beiden extremen Positionen für sich gewinnen können. Eine Gruppe fordert die Straffreiheit für Suizidbeihilfe. Nicht einmal Krankheitskriterien werden definiert. Ausschlaggebend soll allein der Wunsch des Patienten sein. Eine weitere Gruppe fordert eine radikale Änderung der Rechtslage. Sie wollen Anstiftung und Beihilfe zum Suizid unter Strafe stellen. Bei einer Verurteilung soll eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. In der juristischen Konsequenz müsste dann auch der Suizid bestraft werden.

Die meisten Unterstützer hat bislang der Gesetzentwurf einer Gruppe, die die Beihilfe zum Suizid nur im Einzelfall erlauben will. Sie wollen geschäftsmäßige Suizidassistenz durch Ärzte, Einzelpersonen oder Organisationen unter Strafe stellen. Es droht eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Dabei soll es egal sein, ob die Betroffenen mit Gewinnerzielungsabsicht oder karitativ handeln. Nur in Einzelfällen beziehungsweise durch Angehörige oder dem Sterbewilligen nahestehende Personen soll die Hilfe zur Selbsttötung erlaubt bleiben.

An zweiter Stelle steht der Gruppenentwurf, der durch eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch die Suizidbeihilfe für Ärzte ermöglichen und regeln will. Voraussetzung dafür soll unter anderem eine irreversible, tödliche Krankheit sein. Psychische Krankheiten sind ausgeschlossen. Regelungen im Strafgesetzbuch sieht dieser Vorschlag nicht vor.

Ich unterstütze den Gruppenentwurf, der passive Sterbehilfe für Ärzte ermöglichen und regeln will. Ich finde, der Gesetzentwurf ist praktikabel. Patient und Arzt bauen ein besonderes Vertrauensverhältnis zueinander auf. Der Arzt kann den besten Ratschlag geben und weiß am besten, wann es kein Zurück mehr gibt. Für mich ist wichtig, dass jeder Mensch die freie Wahl hat. Jeder soll selbst entscheiden können, ob er die Hilfe eine Arztes in Anspruch nehmen möchte, um den Sterbeprozess zu beschleunigen oder ob er in Würde zum Beispiel in einem Hospiz sterben möchte. Deshalb war es wichtig, dass wir vor der Regelung der passiven Sterbehilfe die Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland verbessert haben.

Ulli Nissen ist Bundestagsabgeordnete für die SPD. Ihr Zwischenruf ist im Journal Frankfurt vom 6. Oktober 2015 und online erschienen.
 
5. Oktober 2015, 11.06 Uhr
red
 
 
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