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Hamas, Hisbollah und Co.
Frankfurts CDU-Chef will Terror-Symbole verbieten
Uwe Becker will ein Gesetz wieder aufleben lassen, dass "Symbole, Fahnen und sonstige Merkmale" von Terrororganisationen oder "terrornahen Vereinigungen" verbietet. Auf deutschen Straßen hätten sie nichts zu suchen.
"Es kann nicht sein, dass unter der Fahne des Internationalen Terrors Menschen in der Welt abgeschlachtet werden, und die Sympathisanten dieser Verbrecher bei uns in Deutschland die gleichen Fahnen schwenken", sagt der Kreisvorsitzende der CDU Frankfurt, Uwe Becker. Auch der Bundesinnenpolitiker Wolfgang Bosbach und weitere CDU- und CSU-Politiker hatten sich dafür ausgesprochen.
Aus Beckers Sicht müsse es unter Strafe gestellt werden, Fahnen der Terrorgruppe Islamischer Staat IS sowie der Hamas oder der Hisbollah auf deutschen Straßen zu zeigen. "Sympathiebekundungen für Vereinigungen, die Christen wie auch generell Andersgläubige auf brutalste Art und Weise verfolgen, vertreiben und ermorden darf es auf unseren Straßen, Wegen und Plätzen nicht geben. Die schwarze Fahne des 'Islamischen Staates IS' steht genau für diesen Terror und auch die als terroristische Gruppierung eingestufte Hamas sowie der ebenfalls von der EU als terroristisch eingestufte militärische Arm der Hisbollah dürfen in Deutschland nicht auch noch auf den Straßen gefeiert werden."
Becker fordert, die 2002 unter Rot-Grün im Bund abgeschaffte Strafbarkeit der Werbung mit solchen Symbolen wieder einzuführen. Gemeint ist damit die Veränderung der Paragraphen 129a und 129b im Jahr 2002, wo es um die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung geht. Damals wurde argumentiert, dass es das Strafrecht überfordern würde, wenn selbst das Tragen eines T-Shirts mit einem Hamas-Symbol strafbar wäre. "Es macht keinen Sinn, dieses ganze diffuse Umfeld in die Terrorbekämpfung einzubeziehen", sagte etwa 2009 der Bundesanwalt Rainer Griesbaum in der tageszeitung.
Aus Beckers Sicht müsse es unter Strafe gestellt werden, Fahnen der Terrorgruppe Islamischer Staat IS sowie der Hamas oder der Hisbollah auf deutschen Straßen zu zeigen. "Sympathiebekundungen für Vereinigungen, die Christen wie auch generell Andersgläubige auf brutalste Art und Weise verfolgen, vertreiben und ermorden darf es auf unseren Straßen, Wegen und Plätzen nicht geben. Die schwarze Fahne des 'Islamischen Staates IS' steht genau für diesen Terror und auch die als terroristische Gruppierung eingestufte Hamas sowie der ebenfalls von der EU als terroristisch eingestufte militärische Arm der Hisbollah dürfen in Deutschland nicht auch noch auf den Straßen gefeiert werden."
Becker fordert, die 2002 unter Rot-Grün im Bund abgeschaffte Strafbarkeit der Werbung mit solchen Symbolen wieder einzuführen. Gemeint ist damit die Veränderung der Paragraphen 129a und 129b im Jahr 2002, wo es um die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung geht. Damals wurde argumentiert, dass es das Strafrecht überfordern würde, wenn selbst das Tragen eines T-Shirts mit einem Hamas-Symbol strafbar wäre. "Es macht keinen Sinn, dieses ganze diffuse Umfeld in die Terrorbekämpfung einzubeziehen", sagte etwa 2009 der Bundesanwalt Rainer Griesbaum in der tageszeitung.
15. August 2014, 11.45 Uhr
nil
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