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Foto: Susanne Schmich/ pixelio.de
Foto: Susanne Schmich/ pixelio.de

Enttabuisierung einer Droge

Gebt das Hanf frei!

Der Bundestag hat beschlossen, dass schwerkranke Menschen ab März in Apotheken Cannabis auf Rezept erhalten können. Die Grünenfraktion sowie die FDP im Römer begrüßen dies und würden sogar noch weiter gehen.
Im Bundestag wurde am Donnerstag einstimmig ein Gesetz verabschiedet, wonach schwerkranke Patienten ab März vom Arzt verordnetes Cannabis auf Rezept in der Apotheke erhalten können. Die Kosten sollen von den Krankenkassen bezahlt werden. Vor allem bei chronischen Schmerzen und bei Übelkeit, etwa in Folge einer Krebstherapie soll der Konsum von Cannabis lindernd wirken. Der Eigenanbau bleibt weiterhin verboten, vielmehr soll eine staatliche Cannabisagentur für den Anbau medizinischen Cannabis Sorge tragen.

„Die Gesetzesnovelle zu Cannabis als Medikament war lange überfällig“, sagt Birgit Ross, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Römer. Sie ermögliche Schwerstkranken endlich eine umfassendere palliative Versorgung in der Schmerztherapie – unabhängig vom Geldbeutel. „Im Verständnis über den medizinischen Nutzen von Cannabis stehen wir erst am Anfang.“ Deutschland hole mit dem verabschiedeten Gesetz Cannabis aus der Tabuzone. Die Notlage der Patienten, sich nämlich Cannabis illegal erwerben zu müssen, um ihre Schmerzen zu lindern, habe nun ein Ende. „Jetzt muss es darum gehen, die Tradition des Frankfurter Wegs fortzusetzen und im Sinne einer funktionierenden Prävention für Jugendliche, Cannabis weiter zu enttabuisieren und die Abgabe von Cannabis für Erwachsene aus der Illegalität herauszuholen“, so Ross.

Die FDP-Römerfraktion geht noch einen Schritt weiter und fordert den Magistrat auf, ein Modellprojekt zur kontrollierten Cannabisabgabe an Erwachsene zu planen und umzusetzen und die hierfür entsprechenden Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. „Wir Freie Demokraten halten die zurzeit bestehende betäubungsmittelstrafrechtliche Kriminalisierung von Cannabis für kontraproduktiv und befürworten dessen Legalisierung. Die bisherige rechtliche Handhabung hat sich nicht als erfolgreich erwiesen“, so der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Uwe Schulz. Die bisherige Handhabung fördere kriminelle Strukturen durch einen illegalen Schwarzmarkthandel, aber der Konsum von Cannabis reduziere sich dadurch nicht.

Schulz zitiert Expertenschätzungen, wenn er sagt, dass etwa 70 Prozent der Rauschgiftgeschäfte mit der Droge Cannabis zu tun hätten. Die Polizei habe mit der betäubungsmittelstrafrechtliche Verfolgung mehr als genug zu tun. „Vor diesem Hintergrund hat sich der überwiegende Anteil von Vertretern der Strafrechtswissenschaft, der Justiz und der Polizei für eine Legalisierung ausgesprochen. Hinzukommt, dass durch eine staatlich kontrollierte Abgabe die Qualität der Substanzen überprüft und damit die Gesundheitsgefährdung durch Verunreinigungen oder ähnliches deutlich verringert werden kann.“
Das Cannabisverbot sei nicht mehr zeitgemäß. Länder wie die USA, Portugal, Tschechien und Spanien würden schon an der Endkriminalisierung arbeiten. „Die Stadt Frankfurt sollte diesen Diskussionsprozess im Rahmen ihrer politischen und rechtlichen Möglichkeiten befördern, indem sie ein Modellprojekt für die Cannabisvergabe an Erwachsene plant und die hierfür erforderliche Ausnahmegenehmigung nach Paragraphen 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes beantragt. Dies würde auch gleichzeitig zu einer erheblichen Verbesserung der Sicherheitslage, insbesondere im Bahnhofsviertel, führen, indem dort der illegale Cannabishandel trockengelegt werden würde.“ Der Magistrat solle zudem dafür sorgen, dass die Präventionsmaßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene verbessert werden, es solle noch intensiver auf die Risiken des Cannabiskonsums aufmerksam gemacht werden. „Insgesamt haben die Erfahrung aus anderen Ländern gezeigt, dass liberale rechtliche Regelungen nicht zu einem höheren Cannabiskonsum führen.“ 
 
20. Januar 2017, 10.48 Uhr
Nicole Brevoord
 
 
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