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Vogelgrippe-Erreger in Frankfurt
Tote Kanadagans in Sossenheim war infiziert
Eine am Wochenende in Frankfurt aufgefundene Kanadagans war an dem hoch ansteckenden Virus H5N8 erkrankt. Das bestätigte jetzt das Friedrich-Löffler-Institut. Damit sind mittlerweile zwei Fälle des Virus‘ in Hessen bekannt.
Am Wochenende wurde eine tote Kanadagans in einem Wohngebiet in Frankfurt-Sossenheim entdeckt. Den ersten Befund des Landeslabors Gießen bestätigte am Dienstagabend das Friedrich-Löffler-Institut: Die Gans war an dem hoch ansteckenden Virus H5N8, der Geflügelpest, erkrankt. Im Umkreis des Fundorts der infizierten Kanadagans befinden sich zwei Kleinstbetriebe mit geringen Beständen an Geflügel. Dort wurden alle Tiere klinisch untersucht und der amtstierärztlichen Überwachung unterstellt. Die Proben waren negativ. In zwei Wochen werden die Tiere erneut untersucht.
Die eingehende Risikobewertung durch das Umweltministerium und die örtliche Veterinärbehörde der Stadt Frankfurt hat ergeben, dass keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden müssen. Da es in dem Wohngebiet keine größeren Wasserflächen gebe, könne man zudem davon ausgehen, dass sich dort keine Zugvögel infizierten.
Geflügelhalter stehen landesweit zur Aufstallung ihrer Geflügelbestände in der Pflicht. Die örtlichen Veterinärbehörden sind aufgefordert, die Umsetzung der Stallpflicht sicherzustellen. Zudem gelten seit Wochenbeginn strengere Biosicherheitsmaßnahmen. Das Umweltministerium Hessen informiert auf ihrer Homepage über die aktuellen Vorschriften.
Deutschlandweit wurden im November bereits einige Fälle der Geflügelpest bestätigt. Es handelt sich bei der umgangssprachlich genannten Vogelgrippe um eine anzeigenpflichtige Tierseuche, die durch Influenza A-Viren ausgelöst wird. Der hochansteckende Virus kann zu hohen Tierverlusten, zum Beispiel bei Hühnern oder Puten, führen. Infektionen des Menschen mit H5N8 sind bisher nicht bekannt. Laut dem Umweltministerium Hessen sei eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich.
Die eingehende Risikobewertung durch das Umweltministerium und die örtliche Veterinärbehörde der Stadt Frankfurt hat ergeben, dass keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden müssen. Da es in dem Wohngebiet keine größeren Wasserflächen gebe, könne man zudem davon ausgehen, dass sich dort keine Zugvögel infizierten.
Geflügelhalter stehen landesweit zur Aufstallung ihrer Geflügelbestände in der Pflicht. Die örtlichen Veterinärbehörden sind aufgefordert, die Umsetzung der Stallpflicht sicherzustellen. Zudem gelten seit Wochenbeginn strengere Biosicherheitsmaßnahmen. Das Umweltministerium Hessen informiert auf ihrer Homepage über die aktuellen Vorschriften.
Deutschlandweit wurden im November bereits einige Fälle der Geflügelpest bestätigt. Es handelt sich bei der umgangssprachlich genannten Vogelgrippe um eine anzeigenpflichtige Tierseuche, die durch Influenza A-Viren ausgelöst wird. Der hochansteckende Virus kann zu hohen Tierverlusten, zum Beispiel bei Hühnern oder Puten, führen. Infektionen des Menschen mit H5N8 sind bisher nicht bekannt. Laut dem Umweltministerium Hessen sei eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich.
23. November 2016, 13.52 Uhr
Max Gerten
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