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Schutz für Kinder und Alte

Polizei kündigt stärkere Verkehrskontrollen an

Zwei Wochen lang werden Polizei und Stadt verstärkt den Verkehr in Frankfurt kontrollieren: Es gibt Geschwindigkeitsmessungen, aber auch Beamte an Fußgängerüberwegen und Ampeln. Das Ziel: Mehr Sensibilität.
Die Statistik spricht eine deutliche Sprache: 825 Verkehrsunfälle hat es im Jahr 2012 wegen zu schnellem Fahrens gegeben, 226 Personen wurden leicht verletzt, 60 Personen schwer, vier Menschen starben. „Ein zu hohes Geschwindigkeitsniveau ist ein generelles Problem in Städten“, sagt Udo Gelbe, Leiter des Verkehrüberwachsungsdienstes der Polizei Frankfurt. Weil Kontrollen nachweislich die Anzahl der Unfälle reduzieren, wird die Polizei zusammen mit der Stadt Frankfurt in den nächsten zwei Wochen den Verkehr stärker überwachen.

Die Kontrollen finden statt im Rahmen des Verkehrssicherheitskonzepts "Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr". In dieser Woche veranstaltet das europäisches Verkehrspolizeinetzwerk TISPOL (Traffic Information System Police) Aktionen in allen Mitgliedsstaaten. Ziel der Europäischen Union sei es, die Unfallzahlen bis zum Jahr 2020 zu halbieren. In dieser Woche liegt der Schwerpunkt auf der Geschwindigkeitsmessung. An 40 Mess-Stellen wird die Stadt aktiv sein, die Polizei an drei Stellen täglich, bei etwa 30 bis 35 Messungen insgesamt. Den Beginn machte die Polizei am Dienstagnachmittag an der Mainzer Landstraße.

In der zweiten Woche sollen verstärkt die Fußgängerüberwege und die Ampeln überwacht werden. Bei sogenannten Rotlichtkontrollen werden die Polizisten darauf achten, wer bei Rot durchfährt – nicht nur Auto-, sondern auch Radfahrer. Ziel ist es, die Fahrer vor allem auf schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder und Alte zu sensibilisieren, um künftig vorsichtiger und rücksichtsvoller unterwegs zu sein. Denn die in der Straßenverkehrsordnung festgeschriebene „gegenseitige Rücksicht“ wird sehr oft doch ziemlich einseitig beachtet. Wo genau die Kontrollen stattfinden werden, wird die Polizei wie üblich bekanntgeben.

Ab 1. Mai tritt ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft, durch die Verstöße durch höhere Geldstrafen geahndet werden. Im Zuge dessen wird auch das Punktesystem angepasst. Künftig werden nur noch Verkehrsverstöße eingetragen, die mit mindestens 60 Euro Bußgeld geahndet werden, außerdem sind nur noch Verstöße relevant, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken.
 
15. April 2014, 17.01 Uhr
Lukas Gedziorowski
 
 
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