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Foto: Harald Schröder
Foto: Harald Schröder

S&K-Prozess

Staatsanwaltschaft legt gekürzte Anklageschrift vor

Jetzt also doch: Die Staatsanwaltschaft ist dem Drängen der Verteidiger im S&K-Prozess gefolgt und hat eine um 50 Seiten verkürzte Anklageschrift vorgelegt. Die Verhandlung wird diese Woche ausgesetzt.
In dieser Woche sollten drei Verhandlungstermine im Mammutwirtschaftsprozess gegen die beiden Gründer des Frankfurter Unternehmens S&K sowie vier weitere Personen stattfinden. Diese wurden vertragt, aus Krankheitsgründen, wie es hieß. Tatsächlich sei eine Ersatzrichterin erkrankt, bestätigte nun ein Sprecher des Landgerichts, der Grund für die Vertagung aber sei, dass die Staatsanwaltschaft nun doch eine überarbeitete, um 50 Seiten gekürzte, Fassung der Anklageschrift vorgelegt hat. Diese soll den Angeklagten noch heute in die Justizvollzugsanstalten zur Lektüre überstellt werden und auch die Verteidiger werden ein großes Interesse daran haben. Letztlich, so hatten sie gefordert, sollten bestimmte Stellen der rund 1750 Seiten starken Anklageschrift nicht verlesen werden. Verschiedene, nicht zur Eröffnung zugelassene, Details wurden beanstandet. Die Staatsanwaltschaft hatte sich bisher geweigert, eine modifizierte Fassung vorzulegen, mit der Begründung, das sei nicht reversibel. Auch jetzt sagt Staatsanwalt Jesco Kümmel, die Staatsanwaltschaft vertrete immer noch die bisherige Rechtsauffassung, setze sich aber mit dem überarbeiteten Schriftsatz für einen zügigen "sachlichen Fortgang" ein und sei deshalb der Empfehlung des vorsitzenden Richters gefolgt.

Die Verteidigung wolle Revisionsgründe finden, bestätigt ein Sprecher des Landgerichts. Um nicht den Eindruck eines befangenen Gerichts zu erwecken, habe es sich nun empfohlen gemäß des Gesetzes eine Neufassung vorzulegen, die auch dafür Sorge tragen soll, dass die Schöffen nicht zum Ungunsten der Angeklagten beeinflusst werden. Am kommenden Dienstag soll die Verhandlung fortgesetzt werden.

Es geht um bandenmäßigen Betrug mit einem sogenannten Schneeballsystem und einem entstandenen Schaden von insgesamt 240 Millionen Euro.
 
6. Oktober 2015, 11.49 Uhr
nb
 
 
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