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Mit Naturschutzrecht Änderungen im Nachtflugverbot?
Nach Ansicht des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) sind sehr wohl nachträgliche Änderungen des Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen möglich. Damit widerspricht die Organisation dem hessischen Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU), der Korrekturen des Beschlusses als rechtswidrig bezeichnet hatte. Es bestünden verfahrensrechtliche Wege, den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens zu ändern, etwa durch das Naturschutzrecht, so der BUND.
Foto: Fraport
Foto: Fraport
2. September 2008, 11.11 Uhr
red
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