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Kinder mit Stahlkugeln beschossen
Festnahme eines 14- und 16-Jährigen
Am Mittwoch konnte die Polizei ein jugendliches Duo festnehmen, das im Verdacht steht, vier Kinder mit Stahlkugeln beschossen zu haben. Ob die beiden für weitere Taten dieser Art verantwortlich sind, ist noch nicht bekannt.
In der Vergangenheit kam es in Frankfurt vermehrt zu Fällen, bei denen Personen und Gegenstände mit Stahlkugeln beschossen wurden. Die Polizei ermittelt in fünf Fällen wegen Sachbeschädigung, in zwei Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung und in drei Fällen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Unter anderem wurden fahrende Straßenbahnen sowie Fensterscheiben einer Kindertagesstätte, einer Wohnung und eines parkenden LKWs beschossen, teilt die Polizei mit. In einem weiteren Fall kam sogar ein Mensch zu Schaden: Am 10. Januar richteten unbekannte Jugendliche ihre Waffe auf vier Männer an einer Bushaltestelle in der Waldschulstraße. Einer der Männer erlitt dabei eine kleine Platzwunde im Gesicht.
Am Mittwoch nahm die Polizei zwei Jugendliche vorläufig fest. Sie stehen im Verdacht, am 11. Januar vier Kinder mit Stahlkugeln beschossen zu haben. Eines der Opfer erlitt dabei eine leichte Verletzung am Bein.
Bei der Wohnungsdurchsuchung der 14 und 16 Jahre alten Tatverdächtigen fand die Polizei mehrere Stahlkugeln sowie eine CO2-Schusswaffe. Für das Führen einer solchen Waffe ist ein Waffenschein notwendig, den die beiden Jugendlichen nicht besitzen.
Die beiden mutmaßlichen Täter wurden nach der Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wieder in die Obhut der Eltern entlassen. Ob die beiden mutmaßlichen Täter auch für die anderen Delikte verantwortlich sind, ist bislang noch nicht geklärt.
Am Mittwoch nahm die Polizei zwei Jugendliche vorläufig fest. Sie stehen im Verdacht, am 11. Januar vier Kinder mit Stahlkugeln beschossen zu haben. Eines der Opfer erlitt dabei eine leichte Verletzung am Bein.
Bei der Wohnungsdurchsuchung der 14 und 16 Jahre alten Tatverdächtigen fand die Polizei mehrere Stahlkugeln sowie eine CO2-Schusswaffe. Für das Führen einer solchen Waffe ist ein Waffenschein notwendig, den die beiden Jugendlichen nicht besitzen.
Die beiden mutmaßlichen Täter wurden nach der Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wieder in die Obhut der Eltern entlassen. Ob die beiden mutmaßlichen Täter auch für die anderen Delikte verantwortlich sind, ist bislang noch nicht geklärt.
20. Januar 2017, 15.59 Uhr
Max Gerten
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