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Islamist angeklagt
ISIS-Kämpfer steht in Frankfurt vor Gericht
In Frankfurt steht erstmals ein Kämpfer der Terrormiliz „ISIS“ vor Gericht. Der 20-jährige Kreshnik B. mit kosovarischen Wurzeln ist in Bad Homburg geboren. Er soll sich in Syrien am „Heiligen Krieg (Jihad)“ beteiligt haben.
Kreshnik B. soll Anfang Juli 2013 nach Syrien gereist sein, um sich dort der Terrormiliz „ISIS“ anzuschließen. Jetzt steht der gebürtige Bad Homburger mit Wurzeln im Kosovo in Frankfurt vor dem Oberlandesgericht. Dem Angeklagten wird die Teilnahme am „Heiligen Krieg (Jihad)“ vorgeworfen. „ISIS“ bekämpft das Assad-Regime in Syrien und will einen islamischen „Gottesstaat“ schaffen. Der 20-Jährige soll für diesen Vorhaben einen Treueeid auf eine Einheit ausländischer Kämpfer abgelegt haben. Weiter soll er eine Ausbildung im Umgang mit Schusswaffen absolviert und Sanitäts- und Wachdienste für „ISIS“ geleistet haben. Auch wird ihm vorgeworfen, sich in der Provinz Aleppo an einer Aktion beteiligt zu haben, mit der neue Kämpfer geworben wurden. Darüber hinaus ist Kreshnik B. verdächtig, an drei Kampfeinsätzen der „ISIS“ teilgenommen zu haben.
Ein weiterer Punkt der Anklageschrift lautet, dass Kreshnik B. eine schwere staatsgefährdende Straftat möglicherweise auch in Deutschland vorbereitet haben soll.
Immer mehr Jugendliche aus Deutschland zieht es nach Syrien, um sich dort der Terrormiliz anzuschließen. In Deutschland wächst daher zunehmend die Angst vor gewaltbereiten Rückkehrern.
Das Verfahren soll voraussichtlich bis Mitte November laufen. Kreshnik B. droht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.
Ein weiterer Punkt der Anklageschrift lautet, dass Kreshnik B. eine schwere staatsgefährdende Straftat möglicherweise auch in Deutschland vorbereitet haben soll.
Immer mehr Jugendliche aus Deutschland zieht es nach Syrien, um sich dort der Terrormiliz anzuschließen. In Deutschland wächst daher zunehmend die Angst vor gewaltbereiten Rückkehrern.
Das Verfahren soll voraussichtlich bis Mitte November laufen. Kreshnik B. droht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.
15. September 2014, 11.51 Uhr
wch
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